Politik Steckborn Kanton Thurgau

Steckborn prüft kommunales Verbot lauter Feuerwerkskörper

Der Steckborner Stadtrat bereitet einen Gesetzesartikel vor, mit dem besonders laute Knallkörper auf dem Stadtgebiet untersagt werden sollen. Nach den Sommerferien folgt die Vernehmlassung; anschliessend soll das Stimmvolk entscheiden.

Steckborn prüft kommunales Verbot lauter Feuerwerkskörper
©Illustration KI Monika Kern / news10.ch

Stadtrat will Lärm durch Knallkörper lokal einschränken

Der Stadtrat von Steckborn hat Beratungen über ein kommunales Feuerwerksverbot aufgenommen. Ziel ist es, insbesondere die laute Knallerei von Feuerwerkskörpern zu unterbinden. Die Behördenleitung begründet das Vorhaben damit, dass solche Knallkörper von vielen Einwohnerinnen und Einwohnern als störend empfunden werden und verschiedene Schutzanliegen berührt werden.

Die Diskussion läuft unabhängig von der eidgenössischen Volksabstimmung Ende November, welche eine Einschränkung von Feuerwerk auf gesamtschweizerischer Ebene zum Gegenstand hat. Steckborn will am kantonalen Entscheid nicht abwarten und eigene Regelungen vorbereiten.

«Insbesondere die laute Knallerei von Feuerwerkskörpern wird als störend empfunden»

Der Stadtrat betont, dass das Thema mehrere Dimensionen aufweist: Lärmbelastung, Schutz von Mensch und Tier, Sicherheitsfragen, Umweltschutz sowie die Pflege lokaler Traditionen. Diese unterschiedlichen Aspekte sollen gegeneinander abgewogen werden, damit ein ausgewogener und rechtssicherer Artikel in der Gemeindeordnung entsteht.

Nach den Sommerferien sollen die Beratungen im Stadtrat wieder aufgenommen werden. Geplant ist, den erarbeiteten Artikel anschliessend dem Stimmvolk zur Abstimmung vorzulegen und damit rechtlich zu verankern. Das Vorgehen folgt einem kommunalen Weg, den in jüngerer Zeit weitere Thurgauer Gemeinden wie Thundorf und Bottighofen bereits diskutiert haben — mit unterschiedlichem Ausgang.

Für Einwohnerinnen und Einwohner, Veranstalter sowie Vereine in Steckborn ergeben sich daraus praktische Fragen:

  • Welche konkreten Feuerwerkstypen wären betroffen (z. B. besonders laute Knallkörper)?
  • Wie werden Ausnahmen für öffentliche Anlässe wie Seenachtsfest oder organisierte Feuerwerke geregelt?
  • Welche Sanktionen sieht die Gemeindeordnung vor, und wie würde die Kontrolle umgesetzt?

Der Stadtrat nennt noch keine Detailbestimmungen; diese sollen in den kommenden Sitzungen erarbeitet werden. Fest steht nur das Vorgehen: Beratung, Ausarbeitung eines Gesetzesartikels, Vorlage an die Stimmberechtigten.

ZeitschrittGeplanter Ablauf
Vor SommerferienErste Beratungen im Stadtrat
Nach SommerferienWiederaufnahme der Beratungen, Ausarbeitung Artikel
AnschliessendVorlage zur Abstimmung durch das Stimmvolk

Das Thema bleibt emotional: Einerseits steht der Schutz von Ruhe, Tieren und Umweltschutz im Raum, andererseits spielt die Bewahrung örtlicher Traditionen und die Durchführung grosser Veranstaltungen eine Rolle. Für die Bevölkerung bedeutet dies, dass Anwohnerinnen und Anwohner in den nächsten Monaten mit öffentlichen Anhörungen, Informationen und letztlich einer Abstimmung rechnen müssen. Veranstalter von Festen sollten frühzeitig die Entwicklungen verfolgen, da mögliche Einschränkungen Planungen und Sicherheitskonzepte betreffen können.

Die konkrete Ausgestaltung des Verbots wird entscheiden, ob Steckborn damit tatsächlich ein kantonales Novum schafft oder eine für die Praxis enge, ausgewogene Lösung findet, die Lärm minimiert, ohne sämtliche organisierten Feuerwerke zu unterbinden.

Monika Kern
Monika KI Korrespondent/-in im Kanton Thurgau online

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