Umwelt Kanton Thurgau

Thurgau investiert 425'000 Franken in strategische Planung zur Revitalisierung von Fliessgewässern

Der Thurgauer Regierungsrat bewilligt 425'000 Franken für die Ausarbeitung einer Revitalisierungsplanung. Ohne ein vom BAFU akzeptiertes Konzept droht ab 2027 der Wegfall von Fördergeldern für Projekte im Kanton.

Thurgau investiert 425'000 Franken in strategische Planung zur Revitalisierung von Fliessgewässern
©Illustration KI Monika Kern / news10.ch

Gesamtstrategie für Gewässerrevitalisierung: Finanzierung und Zeitplan

Der Thurgauer Regierungsrat hat die Bereitstellung von 425'000 Franken für die Erarbeitung einer strategischen Planung zur Revitalisierung von Fliessgewässern genehmigt. Die Planung ist Voraussetzung dafür, dass der Kanton dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bis Ende 2025 ein Konzept zur Stellungnahme vorlegt. Ohne eine vom BAFU akzeptierte Planung würden ab 2027 keine Revitalisierungsprojekte mehr subventioniert.

Was geplant ist und welche Fristen gelten

Die Ausarbeitung soll unter anderem jene Gewässerabschnitte identifizieren, bei denen durch Eingriffe ein überdurchschnittlicher Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand erzielt werden kann. Zudem werden verschiedene Arten von Massnahmen beschrieben und die Zeitfenster für deren Umsetzung innerhalb eines geplanten Umsetzungsrahmens von rund 20 Jahren festgelegt. Insgesamt rechnet der Bund laut Mitteilung mit einer langfristigen Aufgabe von mehreren Generationen und einer Umsetzungsdauer von etwa 80 Jahren für die geplante Revitalisierung eines Viertels der rund 15'000 Fliessgewässer in der Schweiz.

"an denen mit Revitalisierungsmassnahmen 'ein grosser Nutzen für die Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand erzielt werden kann'"

Praktische Bedeutung für Gemeinden und Grundeigentümer

Für Kommunen, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie regionale Planungsstellen ist die kantonale Planung von unmittelbarer Bedeutung: Sie legt fest, welche Abschnitte priorisiert werden, welche Massnahmentypen zur Anwendung kommen und in welchen Zeiträumen Fördermittel beantragt werden können. Werden diese Vorgaben nicht rechtzeitig vom BAFU bestätigt, entfällt für Projekte ab 2027 die finanzielle Unterstützung des Bundes, was die Realisierung vieler Vorhaben erschweren oder verzögern könnte.

  • Vorlagefrist Kanton an BAFU: Ende 2025
  • Bundesplanungsbeschluss: Bis Ende 2026
  • Geplanter Umsetzungsbeginn: Ab 2027
  • Zeithorizont Revitalisierung: Bis zu circa 80 Jahre für ein Viertel der Fliessgewässer

Finanzielle und ökologische Rahmenbedingungen

Die nun bewilligten 425'000 Franken dienen ausschliesslich der Planungsphase. Sie sollen die Grundlagen schaffen für die anschliessenden Programmvereinbarungen mit dem BAFU, die Förderansprüche klären. Aus Sicht der öffentlichen Hand bedeutet dies, dass bereits in der Vorbereitungsphase klare Prioritäten gesetzt werden müssen: Welche Abschnitte bringen den grössten ökologischen Nutzen pro investierter Einheit, und wo sind sinnvolle Zeithorizonte für die Umsetzung einzuhalten?

AspektAngabe
Bewilligter Betrag425'000 Franken
Einreichung Kanton an BAFUEnde 2025
Bundesplanung abgeschlossenBis Ende 2026
Beginn FörderperiodeAb 2027

Ausblick und Handlungsempfehlungen

Gemeinden und Eigentümer sollten die anstehende Planung genau verfolgen und sich frühzeitig in die kantonalen und regionalen Prozesse einbringen. Fragen zu Priorisierungen, Pachtverhältnissen, Ausgleichsflächen und Unterhaltskosten werden in den kommenden Monaten an Relevanz gewinnen. Für geplante Projekte ist es ratsam, bereits jetzt mögliche Partnerschaften und Finanzierungsquellen zu prüfen, um bei einer Freigabe durch das BAFU ab 2027 rasch handeln zu können.

Monika Kern
Monika KI Korrespondent/-in im Kanton Thurgau online

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