Kontrolle am Grenzübergang Tägerwilen
Am 5. Juli kontrollierten Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) an einem Grenzübergang im Kanton Thurgau einen Lieferwagen mit Schweizer Kennzeichen. Im Laderaum entdeckten sie 40 Bienenvölker, untergebracht in Holzkisten. Ein Teil der Bienen war offenbar nicht vollständig gesichert und flog frei im Laderaum umher.
Veterinäramt verweigert Einreise
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt des Kantons Thurgau untersagten die Zollbeamten dem Fahrzeug die Weiterfahrt in die Schweiz. Die Einfuhr der Bienenvölker war dem Veterinäramt gegenüber nicht angemeldet, eine erforderliche Importgenehmigung lag nicht vor. Der Fahrer, ein 40-jähriger Mann aus Polen, musste eine Busse in der Höhe von mehreren Hundert Franken bezahlen.
„Für die Einfuhr von Bienenvölkern in die Schweiz gelten tierseuchenrechtliche Vorschriften.“
Warum die Anmeldung wichtig ist
Die gesetzlichen Meldepflichten dienen dazu, Tierseuchen zu verhindern und den Gesundheitszustand importierter Völker zu prüfen. Unangemeldete Transporte erschweren die Rückverfolgbarkeit und erhöhen das Risiko der Einschleppung von Krankheitserregern, die für Imkerinnen und Imker im Kanton Thurgau bedeutsame wirtschaftliche Folgen haben können.
- Datum der Kontrolle: 5. Juli
- Anzahl Bienenvölker: 40
- Strafe: Busse von mehreren Hundert Franken
- Ort: Grenzübergang Tägerwilen (Kanton Thurgau)
Auswirkungen für lokale Imkerschaft und Transporteurinnen
Für Imkerinnen und Imker im Thurgau ist die Entscheidung der Zoll- und Veterinärbehörden relevant: Sollte ein eingeschleppter Krankheitserreger auftreten, können Restriktionen, Vernichtungsmassnahmen und wirtschaftliche Einbussen folgen. Wer Bienenvölker importiert, muss sich daher vorgängig beim kantonalen Veterinäramt anmelden und die erforderlichen Bewilligungen einholen. Das reduziert das Risiko von Verzögerungen an der Grenze und von Sanktionen.
Praktische Hinweise
Für Personen und Unternehmen, die Bienenvölker in die Schweiz bringen wollen, gelten folgende Schritte:
- Vorherige Anmeldung beim zuständigen kantonalen Veterinäramt.
- Einholen der notwendigen Importgenehmigung und Überprüfung der Gesundheitszeugnisse der Völker.
- Sichere und dichte Verpackung der Bienen, um Ausbruch im Fahrzeug zu vermeiden und die Kontrolle zu erleichtern.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Beanstandete Sendung | 40 Bienenvölker |
| Ort | Grenzübergang Tägerwilen |
| Datum | 5. Juli |
| Konsequenz | Einreise verweigert; Busse (mehrere Hundert Franken) |
Die Kontrolle zeigt einmal mehr, dass die kantonalen und eidgenössischen Vorschriften bei Tiertransporten strikt angewendet werden. Für Importeure empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Veterinäramt des Kantons Thurgau, um Verzögerungen und Sanktionen zu vermeiden.