Gastronomie offen, öffentliche Übertragungen bewilligungspflichtig
Die Schweizer Fussballnationalmannschaft hat den Einzug in den WM-Viertelfinal geschafft. Die Partie gegen Argentinien findet in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 3:00 Uhr (Schweizer Zeit) statt. Im Kanton Luzern dürfen Gastronomiebetriebe das Spiel übertragen und geöffnet bleiben. Für Public Viewings sowie für Übertragungen auf Boulevard- oder Aussenflächen, die öffentlich zugänglich sind, ist jedoch eine formelle Bewilligung erforderlich.
Behördliches Verfahren und Auflagen
Die Bewilligung wird von der Luzerner Polizei erteilt; die Gemeinden müssen der Bewilligung zustimmen. Für Gastrobetriebe, die das Spiel zeigen oder länger offen bleiben wollen, ist das kantonale Meldeverfahren bei der Polizei zu nutzen. Die Behörden betonen, dass die Veranstaltung so zu gestalten ist, dass die Umgebung nicht übermässig belastet wird. Insbesondere gelten Vorschriften zur Lautstärke und zu sonstigen Emissionen.
- Wer darf öffnen: Restaurationsbetriebe im Kanton Luzern dürfen das Spiel zeigen.
- Public Viewings: Erlaubt nur mit polizeilicher Bewilligung und Zustimmung der jeweiligen Gemeinde.
- Meldepflicht: Nutzung des Meldeverfahrens bei der Luzerner Polizei ist erforderlich.
- Auflagen: Keine übermässige Lärmbelastung oder sonstige erhebliche Emissionen.
Was das für Gastgeber und Gemeinden konkret bedeutet
Für Wirte und Veranstalter heisst das: Wer das Spiel in grossem Rahmen zeigen oder Aussengastronomie auf öffentlichem Grund nutzen will, muss die Bewilligung einholen und die Zustimmung der Gemeinde abklären. Ohne diese Erlaubnis sind Public Viewings auf öffentlichen Flächen nicht zulässig. Die Behörden behalten sich vor, Auflagen zu erteilen oder Veranstaltungen zu beschränken, wenn eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft zu erwarten ist.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Übertragung im Restaurant | Erlaubt, Meldung an Luzerner Polizei |
| Public Viewing auf öffentlichem Grund | Bewilligung der Polizei + Zustimmung der Gemeinde notwendig |
| Lautstärke/Emissionen | Dürfen Umgebung nicht übermässig belasten |
Praktische Hinweise für Besucher
Wer an einem Public Viewing teilnehmen möchte, sollte sich im Vorfeld informieren, ob die Veranstaltung über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Bei offenen Restaurants empfiehlt es sich, eine Reservation vorzunehmen: Praktisch alle Betriebe, die das Spiel zeigen, kommunizieren ihre Pläne lokal oder über Social Media. Bei Fragen zu Bewilligungen oder zu möglichen Einschränkungen ist die Luzerner Polizei die Anlaufstelle; die Gemeinden können zusätzlich Auskunft zu lokalen Auflagen geben.
Die Regelungen zielen darauf ab, sowohl die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten als auch Anwohnerinnen und Anwohner vor übermässiger Belästigung zu schützen. Die Behörden rufen Veranstalter und Besucher dazu auf, gegenseitige Rücksicht zu nehmen.