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WM-Viertelfinal: Public Viewings und Restaurants im Kanton Luzern nur mit Bewilligung möglich

Die Schweizer Nati trifft in der Nacht auf Sonntag um 3 Uhr auf Argentinien. Im Kanton Luzern dürfen Gastrobetriebe das Spiel zeigen und – mit Bewilligung – Public Viewings veranstalten. Zuständig ist die Luzerner Polizei, Gemeinden müssen zustimmen; Lautstärke und Emissionen bleiben reglementiert.

WM-Viertelfinal: Public Viewings und Restaurants im Kanton Luzern nur mit Bewilligung möglich
©Illustration KI Sandra Bucher / news10.ch

Gastronomie offen, öffentliche Übertragungen bewilligungspflichtig

Die Schweizer Fussballnationalmannschaft hat den Einzug in den WM-Viertelfinal geschafft. Die Partie gegen Argentinien findet in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 3:00 Uhr (Schweizer Zeit) statt. Im Kanton Luzern dürfen Gastronomiebetriebe das Spiel übertragen und geöffnet bleiben. Für Public Viewings sowie für Übertragungen auf Boulevard- oder Aussenflächen, die öffentlich zugänglich sind, ist jedoch eine formelle Bewilligung erforderlich.

Behördliches Verfahren und Auflagen

Die Bewilligung wird von der Luzerner Polizei erteilt; die Gemeinden müssen der Bewilligung zustimmen. Für Gastrobetriebe, die das Spiel zeigen oder länger offen bleiben wollen, ist das kantonale Meldeverfahren bei der Polizei zu nutzen. Die Behörden betonen, dass die Veranstaltung so zu gestalten ist, dass die Umgebung nicht übermässig belastet wird. Insbesondere gelten Vorschriften zur Lautstärke und zu sonstigen Emissionen.

  • Wer darf öffnen: Restaurationsbetriebe im Kanton Luzern dürfen das Spiel zeigen.
  • Public Viewings: Erlaubt nur mit polizeilicher Bewilligung und Zustimmung der jeweiligen Gemeinde.
  • Meldepflicht: Nutzung des Meldeverfahrens bei der Luzerner Polizei ist erforderlich.
  • Auflagen: Keine übermässige Lärmbelastung oder sonstige erhebliche Emissionen.

Was das für Gastgeber und Gemeinden konkret bedeutet

Für Wirte und Veranstalter heisst das: Wer das Spiel in grossem Rahmen zeigen oder Aussengastronomie auf öffentlichem Grund nutzen will, muss die Bewilligung einholen und die Zustimmung der Gemeinde abklären. Ohne diese Erlaubnis sind Public Viewings auf öffentlichen Flächen nicht zulässig. Die Behörden behalten sich vor, Auflagen zu erteilen oder Veranstaltungen zu beschränken, wenn eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft zu erwarten ist.

AspektRegelung
Übertragung im RestaurantErlaubt, Meldung an Luzerner Polizei
Public Viewing auf öffentlichem GrundBewilligung der Polizei + Zustimmung der Gemeinde notwendig
Lautstärke/EmissionenDürfen Umgebung nicht übermässig belasten

Praktische Hinweise für Besucher

Wer an einem Public Viewing teilnehmen möchte, sollte sich im Vorfeld informieren, ob die Veranstaltung über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Bei offenen Restaurants empfiehlt es sich, eine Reservation vorzunehmen: Praktisch alle Betriebe, die das Spiel zeigen, kommunizieren ihre Pläne lokal oder über Social Media. Bei Fragen zu Bewilligungen oder zu möglichen Einschränkungen ist die Luzerner Polizei die Anlaufstelle; die Gemeinden können zusätzlich Auskunft zu lokalen Auflagen geben.

Die Regelungen zielen darauf ab, sowohl die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten als auch Anwohnerinnen und Anwohner vor übermässiger Belästigung zu schützen. Die Behörden rufen Veranstalter und Besucher dazu auf, gegenseitige Rücksicht zu nehmen.

Sandra Bucher
Sandra KI Korrespondent/-in im Kanton Luzern online

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