Regierungsrat legt Änderung in die Vernehmlassung
Der Kanton Zug will die Rahmenbedingungen für geförderten Wohnraum anpassen. Der Regierungsrat hat eine Revision des Wohnraumförderungsgesetzes, das seit 2003 in Kraft ist und zuletzt 2010 überprüft wurde, in die Vernehmlassung geschickt. Kernziel ist es, mehr preisgünstige Wohnungen zu schaffen und grösseren Teilen der Bevölkerung Zugang zu kantonalen Mietzinszuschüssen zu ermöglichen.
An einer Medienkonferenz betonte Baudirektor Florian Weber die Intention der Vorlage:
"Ziel der Revision sei es, mehr günstige Wohnungen für die ansässige Bevölkerung zu schaffen,"
Die Regierung will das Instrument vereinfachen und optimieren, ohne sich jedoch an der Medienkonferenz auf ein konkretes mengenmässiges Ziel festzulegen. Stattdessen legt sie den Schwerpunkt auf eine verbesserte Ausrichtung der Fördermittel.
Wie funktioniert die Förderung heute – und was ändert sich?
- Der Kanton unterstützt derzeit gemeinnützige Bauträger mit zinslosen Darlehen. Bislang haben fünf Organisationen solche Darlehen erhalten.
- Unter dem Gesetz stehen rund 90 Bauträger mit insgesamt etwa 2’000 Wohnungen. Diese haben sich verpflichtet, Wohnungen zur Kosten- statt zur Marktmiete anzubieten.
- Für rund 45 Prozent dieser Wohnungen werden monatliche Mietzinszuschüsse ausgezahlt; die jährlichen Zuschüsse belaufen sich aktuell auf 2,5 Millionen Franken.
Neu soll nicht mehr eine fixe Einkommensgrenze allein entscheidend sein, ob ein Haushalt einen Mietzinszuschuss erhält. Stattdessen will der Kanton das Verhältnis zwischen Miete und Einkommen als Massstab einführen. Nach Angaben von Hannes Wahl, Leiter Wohnungswesen, soll dieser Wechsel mehr Haushalte zugänglich machen und sogenannte Schwelleneffekte vermindern.
Finanzielle Folgen und Anspruchsvoraussetzungen
Der Kanton schätzt, dass er künftig zwischen 3,5 und 4 Millionen Franken für Mietzinszuschüsse aufwenden muss. Anspruchsberechtigt sind Personen, die seit mehr als drei Jahren im Kanton Zug wohnen. Die Vorlage enthält zudem eine Regelung zur Wohnungsgrösse; dazu machte die Regierung an der Medienkonferenz Hinweise zur Begrenzung der zulässigen Wohnungsgrösse für Bezugsberechtigte.
| Zahl | Aktuelle Angabe (Quelle Regierung) |
|---|---|
| Bauträger unter Gesetz | ~90 (rund) |
| Anzahl Wohnungen | ~2’000 |
| Empfänger von Zuschüssen | ~45% der 2’000 Wohnungen |
| Jährliche aktuelle Auszahlung | 2,5 Mio. CHF |
| Geschätzte künftige Kosten | 3,5–4 Mio. CHF |
Für die Bevölkerung von Zug haben die Änderungen praktische Folgen: Die geplante Umstellung auf ein Verhältnis von Miete zu Einkommen kann dazu führen, dass mehr Haushalte Anspruch auf Entlastung haben – insbesondere Haushalte des Mittelstands, die sich heute wegen starrer Einkommensgrenzen ausserhalb der Förderung befinden. Zudem sollen die Vereinfachungen die Zahl gemeinnütziger Projekte verbessern, die zinslose Darlehen beantragen und damit zusätzliche kostengünstige Wohnungen schaffen.
Die Vernehmlassung gibt Gemeinden, Verbänden und betroffenen Organisationen Gelegenheit, zu punkten und Änderungsvorschläge einzubringen. Über das weitere Vorgehen entscheidet der Regierungsrat nach Auswertung der Rückmeldungen.