Blaulicht Züberwangen Kanton St. Gallen

A1 bei Züberwangen: Zwei Auffahrunfälle und Anzeigen gegen Gaffer sorgen für Stau

Auf der A1 bei Züberwangen kam es am Dienstagmorgen zu zwei Auffahrkollisionen. Eine Person wurde leicht verletzt, die Bergung verursachte Staus. Zwei Männer, die die Unfallstelle filmten, werden wegen Gaffens angezeigt.

A1 bei Züberwangen: Zwei Auffahrunfälle und Anzeigen gegen Gaffer sorgen für Stau
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Zusammenstösse auf der Autobahn verursachen Stau und Anzeigen

Auf der Autobahn A1 bei Züberwangen ereigneten sich am Dienstagmorgen zwei Auffahrkollisionen in entgegengesetzten Fahrtrichtungen. Bei den Unfällen wurde eine Person leicht verletzt, der Sachschaden beträgt insgesamt rund 20'000 Franken. Während der Bergungsarbeiten kam es zu Verkehrsstörungen; der linke Fahrstreifen blieb in einem Fall rund eine Stunde gesperrt.

Die Kantonspolizei St.Gallen schildert den Hergang wie folgt: Kurz vor 06.45 Uhr bremste auf dem Überholstreifen Richtung Zürich eine 24-jährige Automobilistin verkehrsbedingt ab. Ein nachfolgendes Fahrzeug konnte rechtzeitig anhalten, ein drittes Fahrzeug (Lenker: 38) prallte jedoch auf. Der 38-Jährige zog sich leichte Verletzungen zu und wurde vor Ort durch den Rettungsdienst betreut. Der entstandene Sachschaden dieses ersten Unfalls wird mit rund 15'000 Franken angegeben.

Wenige Minuten später, kurz nach 07.10 Uhr, kam es auf der Gegenfahrbahn Richtung St.Gallen zu einem zweiten Auffahrunfall: Eine 24-jährige Lenkerin bremste auf dem linken Fahrstreifen ab, worauf eine nachfolgende 37-Jährige nicht rechtzeitig anhalten konnte. Bei diesem Ereignis blieb es bei Blechschaden; Verletzte gab es keine. Der Schaden wird auf etwa 5'000 Franken geschätzt.

„Die Polizei geht davon aus, dass der stockende Verkehr in Richtung St.Gallen auf gaffende Verkehrsteilnehmende zurückzuführen war.“

Während der Unfallaufnahme fielen Beamten zwei Männer im Alter von 33 und 45 Jahren auf, die beim Vorbeifahren mit dem Telefon Foto- oder Videoaufnahmen von der Unfallstelle machten. Beide werden deshalb angezeigt. Die Polizei weist damit erneut auf die rechtliche Lage beim sogenannten Gaffen hin: Bild- und Videoaufnahmen von Unfallopfern oder -stellen können straf- und zivilrechtliche Folgen haben und behindern oft die Arbeit der Einsatzkräfte.

Konkrete Auswirkungen für Verkehrsteilnehmende

  • Der linke Fahrstreifen auf der A1 Richtung Zürich war rund eine Stunde gesperrt; es bildeten sich Rückstaus.
  • Gaffer können mit Anzeigen und damit verbundenen Verfahren rechnen.
  • Bei Auffahrunfällen sind häufig menschliches Fehlverhalten und Unaufmerksamkeit Ursache; besonders in stockendem Verkehr ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten.

Für Pendlerinnen und Pendler im Raum St.Gallen sind solche Behinderungen auf der A1 keine Bagatelle: Während der Hauptverkehrszeiten können schon kurze Sperrungen weitreichende Verzögerungen verursachen. Die Polizei empfiehlt, Abstand zu halten, Geschwindigkeit an die Verkehrslage anzupassen und Unfallstellen nicht zu fotografieren oder zu filmen, um Rettungs- und Bergungsarbeiten nicht zu beeinträchtigen.

Uhrzeit Fahrtrichtung Verletzte Sachschaden Bemerkung
ca. 06.45 Richtung Zürich 1 leicht ~ 15'000 CHF Linker Fahrstreifen ~1 Std. gesperrt
ca. 07.10 Richtung St.Gallen keine ~ 5'000 CHF Keine Verletzten

Die Kantonspolizei St.Gallen dokumentiert beide Ereignisse und hat die Ermittlungen aufgenommen. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, insbesondere bei stockendem Verkehr mit erhöhter Vorsicht zu fahren und das Verhalten am Unfallort den Einsatzkräften zu überlassen.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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