Was neu gilt und ab wann
Das neue Kinderbetreuungsgesetz ist im Kanton Luzern seit Anfang Jahr in Kraft. Ab dem 3. August können Eltern und Erziehungsberechtigte über den Onlineschalter my.lu.ch Gesuche für Betreuungsgutscheine einreichen. Die Einführung der Gutscheine gilt kantonsweit und betrifft alle Gemeinden.
Wer Anspruch hat und welche Grenze zählt
Anspruchsberechtigt sind Familien, deren Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Konkret gilt: Bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von über 120'000 Franken besteht kein Anspruch auf Betreuungsgutscheine. Die Höhe des einzelnen Gutscheins wird anhand des Einkommens und des Beschäftigungsgrads der Erziehungsberechtigten berechnet.
Welche Angaben benötigt werden
Das Gesuch ist online einzureichen. Folgende Informationen müssen im Onlineschalter angegeben werden:
- Personalien der Erziehungsberechtigten
- Steuerdaten der Erziehungsberechtigten
- Beschäftigungsgrad (Pensum) der Erziehungsberechtigten
- Personalien des Kindes bzw. der Kinder
- Gewünschter Betreuungsumfang (Stundenumfang, Betreuungszeiten)
Welche Betreuungsangebote werden unterstützt
Gutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden. Wichtig: Tagesfamilien müssen einer Organisation angeschlossen sein, damit die Betreuung mit einem Gutschein gedeckt wird. Die zuständige Wohngemeinde prüft nach Eingang des Gesuchs die Angaben und berechnet die Höhe des Gutscheins.
| Leistungsmerkmal | Hinweis |
|---|---|
| Antragsweg | Online über my.lu.ch |
| Startdatum | 3. August |
| Einkommensgrenze | 120'000 Franken pro Jahr (kein Anspruch darüber) |
| Gedeckte Betreuungsformen | Kitas und Tagesfamilien (nur bei Anschluss an Organisation) |
Konsequenzen und praktische Hinweise
Für viele Familien bedeutet die Einführung der Betreuungsgutscheine eine finanzielle Entlastung: Die Unterstützung richtet sich konkret nach Einkommen und Erwerbspensum und soll helfen, die Kosten der Fremdbetreuung zu reduzieren. Eltern müssen jedoch aktiv werden und das Gesuch elektronisch einreichen. Die Gemeinden prüfen die Angaben und geben Auskunft über die resultierende Gutscheinhöhe.
Praktische Tipps für das Gesuch:
- Steuerunterlagen bereithalten, damit die Eingabe der Steuerdaten reibungslos erfolgt.
- Beschäftigungsgrad aktuell angeben; Änderungen im Pensum können die Höhe des Gutscheins beeinflussen.
- Bei Betreuung in einer Tagesfamilie vorab klären, ob diese einer anerkannten Organisation angeschlossen ist.
Eltern, die unsicher sind, welche Unterlagen gefordert werden oder wie die Berechnung erfolgt, sollten frühzeitig die Auskunftsstellen der Wohngemeinde kontaktieren. Die Gemeinden sind zuständig für die Prüfung und können konkrete Auskünfte zur individuellen Situation geben.