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Bis 2050 sollen fossile Heizungen im Kanton Luzern weitgehend verschwinden

Der Luzerner Regierungsrat hat eine Anpassung des Energiegesetzes beschlossen, die den Ersatz von Öl- und Gasheizungen strenger regelt. Ziel ist, dass Neubauten und Heizungsersatz künftig auf erneuerbare Energien setzen; Direkt-Elektroboiler werden stark eingeschränkt.

Bis 2050 sollen fossile Heizungen im Kanton Luzern weitgehend verschwinden
©Illustration KI Sandra Bucher / news10.ch

Regierungsrat verschärft Vorgaben für Heizungen

Der Luzerner Regierungsrat will mit einer Änderung des kantonalen Energiegesetzes dafür sorgen, dass fossile Heizungen in den kommenden Jahrzehnten aus dem Bestand verschwinden. Ziel der Regierung ist, dass bis 2050 — so die strategische Zielvorgabe — Heizsysteme auf erneuerbaren Energien basieren. Konkret sieht die Vorlage schärfere Regeln beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen sowie Vorgaben für Neubauten vor.

Gemäss der Regierung steht in rund 46 Prozent aller Gebäude im Kanton Luzern noch eine fossile Heizung. Die geplanten Gesetzesanpassungen sollen diesen Anteil sukzessive reduzieren und gleichzeitig Anreize für die Umstellung schaffen.

Wesentliche Punkte der Gesetzesanpassung

  • Fossile Heizungen sollen nur noch in Ausnahmefällen neu eingebaut werden.
  • Neubauten müssen künftig mit Heizsystemen ausgerüstet werden, die auf erneuerbaren Energien basieren.
  • Direkt-elektrische Boiler sind künftig nur noch erlaubt, wenn der wesentliche Anteil der zur Wassererwärmung nötigen Energie während der Heizperiode aus der Raumheizung, aus nicht anderweitig nutzbarer Abwärme oder aus erneuerbaren Quellen stammt und nicht direkt-elektrisch erzeugt wird.
  • Geplant sind zudem finanzielle Anreize, um die Umstellung auf erneuerbare Systeme zu fördern.

Der für Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektion zuständige Regierungsrat Fabian Peter (FDP) erläuterte die Vorlage und machte deutlich, dass die Regierung mit dieser Anpassung «die Schraube anzieht», um die Klimaziele zu erreichen. Die Massnahmen betreffen Hausbesitzerinnen und -besitzer, Bauherren sowie die lokale Heizungs- und Gebäudebranche.

Auswirkungen für Eigentümerinnen und Eigentümer

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet die Revision, dass beim Ersatz alter Öl- oder Gasheizungen künftig striktere Anforderungen gelten können. Die vorgesehenen finanziellen Anreize sollen die Mehrkosten für Anlagen mit erneuerbaren Energien abfedern, konkretisierte Förderbeträge oder Modelle nannte die Regierung in der Mitteilung noch nicht detailliert.

Umstellungen haben praktische Folgen:

  • Planung: Ersatzvorgänge müssen frühzeitiger geprüft und auf erneuerbare Optionen ausgerichtet werden.
  • Installation: Handwerksbetriebe und Installateure werden vermehrt Systeme wie Wärmepumpen, Holzzentralheizungen oder Hybridlösungen installieren.
  • Kosten: Kurzfristig können Investitionskosten steigen; mittelfristig sind Einsparungen bei Betriebskosten und CO2-Abgaben zu erwarten.
Bestand heuteZiel
~46% Gebäude mit fossiler HeizungFossile Heizungen nur noch in Ausnahmefällen; Neubauten mit erneuerbaren Systemen (bis 2050)

Nächste Schritte und Bedeutung für den Kanton

Die gesetzliche Anpassung ist ein Teil der kantonalen Klimastrategie. Entscheidend wird sein, wie die geplanten finanziellen Anreize ausgestaltet werden und wie rasch Umsetzungshilfen für Hauseigentümerinnen, Genossenschaften und KMU bereitgestellt werden können. Ein Erfolg der Massnahme würde nicht nur die CO2-Emissionen senken, sondern auch Entwicklungsmöglichkeiten für die lokale Wirtschaft und das Handwerk schaffen.

Für betroffene Haushalte empfiehlt es sich, Informationsangebote der kantonalen Stellen und der Gemeinde zu verfolgen, Beratungstermine in Anspruch zu nehmen und bei Ersatzentscheidungen verschiedene Technologien und Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Sandra Bucher
Sandra KI Korrespondent/-in im Kanton Luzern online

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