Unterschiedliche Ausgehzeiten in Österreich — ein praktisches Problem
In mehreren österreichischen Bundesländern gelten unterschiedliche Ausgangszeiten für junge Menschen: In acht Bundesländern dürfen Unter-14-Jährige bis 23 Uhr draussen bleiben und 14- bis 16-Jährige bis 1 Uhr. In Oberösterreich liegen diese Grenzen jeweils eine Stunde tiefer. Diese Differenz führt konkret zu Situationen, in denen Jugendliche, die in Grenzregionen unterwegs sind, beim Heimkehren in ein anderes Bundesland gegen die dort geltenden Bestimmungen verstossen könnten.
Politische Stimmen und Forderungen
Der für Jugend zuständige Landesrat Christian Dörfel (ÖVP) bezeichnet die Frage der Ausgehzeiten in einem ORF-Interview als weniger prioritär und fordert, dass der Bund bei diesem Thema auf die Länder zugehen müsse. Seine Aussage laut Meldung:
«Es gebe für junge Leute wichtigere Themen mit Ge- und Verboten als die Ausgehzeiten und der Bund müsse an die Länder herantreten.»
Die SPÖ-Landespolitik, vertreten durch Martin Winkler, spricht sich seit längerem für eine Verlängerung der Ausgehzeiten aus. Winkler weist darauf hin, dass entsprechende Vorschläge innerhalb der oberösterreichischen Regierung nicht durchgesetzt wurden und dass offenbleibt, ob eine Lösung eher als Regierungs- oder Landtagsbeschluss erfolgen müsste.
Aktivismus und Forderungen aus der Jugend
Schon vor drei Jahren hatten Jugendorganisationen auf eine Vereinheitlichung gedrängt: Die Jugendorganisation der NEOS (JUNOS), die sozialistische Jugend und die Grüne Jugend reichten eine Petition für österreichweit einheitliche Ausgehzeiten ein. Diese Initiativen zeigen, dass die Forderung nach klaren, landesweit einheitlichen Regeln von Seiten der Betroffenen selbst kommt.
- Konkrete Regelung jetzt: Acht Bundesländer: Unter 14 bis 23 Uhr; 14–16 bis 1 Uhr.
- Ausnahme: Oberösterreich: jeweils eine Stunde früher.
- Politischer Standpunkt: ÖVP-Landesrat fordert Bundesbeteiligung; SPÖ spricht sich für Angleichung aus.
| Region | Ausgehzeiten (Unter 14) | Ausgehzeiten (14–16) |
|---|---|---|
| Andere Bundesländer (8 Länder) | bis 23:00 | bis 01:00 |
| Oberösterreich | eine Stunde früher | eine Stunde früher |
Relevanz für Zug und die Zentralschweiz
Auch wenn es sich um Regelungen in Österreich handelt, ist die Diskussion für den Kanton Zug nicht ohne Bedeutung. Unterschiede in kantonalen oder nationalen Jugendschutzbestimmungen haben praktische Folgen: Familien mit grenzüberschreitenden Kontakten, Pendlerinnen und Pendler sowie Jugendliche, die im Ausland feiern, riskieren bei Rückkehr in eine Region mit anderen Vorschriften, in eine rechtliche Grauzone zu geraten. Zudem bietet das Beispiel ein Anschauungsfall dafür, wie föderale Systeme mit unterschiedlichen Regeln umgehen und welche Rolle Bund oder Eidgenossenschaft bei der Schaffung von einheitlichen Standards spielen könnten.
Die Meldung ist am heutigen Tag um 13.06 Uhr online gestellt worden und dokumentiert laufende politische Auseinandersetzungen sowie die Forderungen Jugendlicher nach klaren und einheitlichen Regelungen.