Weitere Einvernahme im Brandfall Crans‑Montana
Am Dienstag wurde der ehemalige Vizepräsident der Gemeinde Chermignon als 15. Beschuldigter im Verfahren zur Brandkatastrophe auf dem Campus Energypolis in Sitten von der Staatsanwaltschaft einvernommen. Die Befragung begann laut Angaben um 09.00 Uhr. Der Beschuldigte hatte sich bereits in einer ersten Einvernahme zur Zusammenarbeit mit den Ermittlern entschieden.
Die Staatsanwaltschaft erhofft sich von der Vernehmung insbesondere zusätzliche Informationen zu den Arbeiten, die Jessica und Jacques Moretti bei der Übernahme der Geschäftsführung der Unglücks‑Bar «Le Constellation» ausgeführt hatten. Diese Erkenntnisse sollen helfen, das Geschehen vor und zum Zeitpunkt des Brandes genauer zu rekonstruieren.
Weitere Termine und Kontext
Die Untersuchung umfasst mehrere ehemalige Behördenmitglieder der ehemaligen Gemeinde Chermignon. Die vier Gemeinden Chermignon, Montana, Randogne und Mollens hatten sich 2017 zur politischen Gemeinde Crans‑Montana zusammengeschlossen.
- Der frühere Gemeindepräsident Jean‑Claude Savoy wird am Donnerstag erneut befragt; bei seiner ersten Vernehmung am 13. Mai hatte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, weil ihm die Strafakten noch nicht zugänglich gewesen waren und die Befragung vorzeitig beendet wurde.
- Der Sicherheitsverantwortliche von Chermignon, der sein Amt bis zum 31. Dezember 2016 innehatte, wird am 28. Juli in Sitten einvernommen; sein Termin war zuvor wegen der Verhinderung seines Anwalts um zwei Wochen verschoben worden.
| Person | Funktion (früher) | Bekannter Termin |
|---|---|---|
| Unbenannter ehemaliger Vizepräsident | Vizepräsident Chermignon (2015: Leiter Feuerkommission) | Einvernahme am Dienstag (09.00 Uhr) |
| Jean‑Claude Savoy | Ehemaliger Gemeindepräsident | Erneute Vernehmung am Donnerstag (vorher 13. Mai) |
| Sicherheitsverantwortlicher von Chermignon | Sicherheitsverantwortlicher bis 31.12.2016 | 28. Juli (verschoben) |
Alle Beschuldigten in diesem Verfahren sehen sich mit denselben Vorwürfen konfrontiert: fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Brandverursachung. Die Staatsanwaltschaft prüft nach den Befragungen ehemaliger Dienststellenleiter und Lokalpolitiker, ob auch Vertreter des Kantons Wallis zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Auswirkungen für die lokale Bevölkerung
Die laufenden Einvernahmen sind ein zentraler Schritt in der juristischen Aufarbeitung des Unglücks und haben Bedeutung für die betroffenen Familien und für die öffentliche Sicherheit. Konkrete Verfahrensschritte und mögliche Anklagen gegen weitere Personen oder Institutionen werden von den zukünftigen Aussagen abhängen. Die Ergebniskommunikation seitens der Staatsanwaltschaft dürfte für die betroffenen Gemeinden und die breite Öffentlichkeit im Wallis von grosser Relevanz sein.
Aus Sicht der betroffenen Bevölkerung bleibt zu beachten:
- Verfahren dieser Art können sich über Monate oder Jahre erstrecken, bis Anklagen erhoben oder eingestellt werden.
- Entscheidende neue Erkenntnisse können aus wiederholten Befragungen von ehemaligen Amtsträgern und verantwortlichen Personen stammen.
- Die Staatsanwaltschaft gibt nach Abschluss von Untersuchungsschritten in der Regel bekannt, ob Anklagen erhoben werden.
Die Ermittlungen zur Brandkatastrophe in Crans‑Montana bleiben damit im Fokus der Walliser Öffentlichkeit; die anstehenden Vernehmungen könnten den weiteren Verlauf des Verfahrens wesentlich beeinflussen.