Mehrere Verstösse gegen Feuerverbot in Rapperswil-Jona
In Rapperswil-Jona führte die Kantonspolizei St. Gallen am vergangenen Wochenende Kontrollen und Interventionen wegen illegaler Feuer durch. Die Behörden stellten insgesamt fünf unzulässige Feuer im Freien fest. Bei einem der Vorfälle verbrannte ein 41-jähriger Mann am Samstagmittag Holz zur Entsorgung im Freien; dieses Feuer wurde umgehend gelöscht. Gegen ihn wurde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet.
Die Massnahmen erfolgen vor dem Hintergrund einer anhaltenden Trockenheit, die das Risiko von Wald- und Flurbränden deutlich erhöht. Auf dem ganzen Kantonsgebiet St. Gallen gilt derzeit ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe; einige Gemeinden – darunter Rapperswil-Jona – haben ein noch weitergehendes Verbot erlassen.
Die Polizei rät derzeit gänzlich davon ab, Feuer im Freien zu entfachen.
Konkrete Folgen für Einwohnerinnen und Einwohner
Das lokale, umfassende Feuerverbot bedeutet für die Bevölkerung, dass offenes Feuer auch in privaten Gärten, an Grillplätzen ausserhalb explizit freigegebener Anlagen sowie beim Verbrennen von Gartenabfällen untersagt ist. Bei Missachtung drohen administrative Bussen und eine Strafanzeige. Die schnelle Löschung der gemeldeten Feuer zeigt, dass die Einsatzkräfte in der Region reagieren können; das Risiko bleibt jedoch hoch, solange die Trockenperiode anhält.
- Anzahl festgestellter Feuer: 5
- Verzeigte Person: 1 (41-jährig)
- Geltendes Verbot: Feuerverbot in Wald/Waldesnähe, in Rapperswil-Jona zusätzlich umfassend
Prävention und Verhaltensempfehlungen
Die Behörden empfehlen dringend, auf jegliche Feuer im Freien zu verzichten, Abfälle nicht im Freien zu verbrennen und Rauchen in Waldbereichen zu unterlassen. Bewohnerinnen und Bewohner sollten sich über lokale Reglemente informieren und bei Verdacht auf einen Brand sofort die Notrufnummer wählen.
| Fakt | Stand |
|---|---|
| Festgestellte unzulässige Feuer | 5 |
| Verzeigte Person | 1 (41 Jahre) |
| Empfohlene Verhaltensmassnahme | Kein Feuer im Freien |
Die Situation bleibt angespannt. Wer unsicher ist, ob eine geplante Aktivität erlaubt ist, soll vorab bei der Gemeinde oder der Kantonspolizei nachfragen. Gesetzliche Sanktionen bei Missachtung des Verbots können sowohl finanzielle Folgen als auch eine Anzeige umfassen.