Gemeinderat setzt auf Verbraucherpreisindex statt komplett neuer Erhebung
Der Mietspiegel der Stadt Freiburg wird zum 1. Januar 2027 aktualisiert. Der Gemeinderat hat beschlossen, den bisher geltenden qualifizierten Mietspiegel nicht durch eine vollständig neue Erhebung zu ersetzen, sondern ihn für die kommenden zwei Jahre über eine Indexierung fortzuschreiben. Grundlage für diese Fortschreibung ist der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts.
Für den maßgeblichen Zeitraum Juni 2024 bis Juni 2026 ermittelte der Index eine Preisentwicklung von rund 4,4 Prozent. Diese Rate dient als Basis für die Fortschreibung des Mietspiegels. Der derzeit gültige Mietspiegel bleibt bis zum 31. Dezember 2026 in Kraft.
Arbeitsgruppe einig – technische Umsetzung vergeben
Die Entscheidung zur Indexierung fiel in der Arbeitsgruppe Mietspiegel, in der Mietervereine, Vermieterverbände, Vertreter der Immobilienwirtschaft, Verwaltungsstellen und die Justiz vertreten sind. Nach Angaben der Stadt sprach sich die Arbeitsgruppe einstimmig dafür aus, die Fortschreibung über den Verbraucherpreisindex vorzunehmen.
Die technische Umsetzung des aktualisierten Mietspiegels wurde dem EMA-Institut für empirische Marktanalyse übertragen. Das Institut soll den angepassten Mietspiegel fertigstellen, damit dieser dem Gemeinderat noch Ende dieses Jahres zur formellen Beschlussfassung vorgelegt werden kann.
Konkrete Folgen für Mieterinnen und Vermieter
- Der angepasste Mietspiegel dient als wichtiges Instrument zur Orientierung bei Mietpreisfestsetzungen und als Referenz in Streitfällen.
- Durch die Indexierung werden mietrechtliche Vergleichswerte automatisch an die allgemeine Preisentwicklung angepasst; eine separate, aufwändige Datenerhebung entfällt vorerst.
- Für die Bevölkerung bedeutet die Fortschreibung mehr Transparenz: Mietpreise lassen sich künftig besser mit dem allgemeinen Preisniveau vergleichen.
Der Erste Bürgermeister Martin Haag bewertete den Mietspiegel als ein Instrument, das helfen könne, willkürliche Mietpreissteigerungen einzudämmen und die Position von Mieterinnen und Mietern zu stärken. Ein verfahrensbezogener Hinweis der Stadt: Nach den gesetzlichen Vorgaben muss ein qualifizierter Mietspiegel alle zwei Jahre an die Entwicklung des Wohnungsmarktes angepasst werden; die Indexierung ist eine von mehreren zulässigen Methoden.
| Datum / Zeitraum | Ereignis / Wirkung |
|---|---|
| 31.12.2026 | Gültigkeit des aktuell geltenden Mietspiegels endet |
| Juni 2024 – Juni 2026 | Verbraucherpreisindex als Basis; Preisentwicklung ~ 4,4 % |
| Ende 2026 | Fertig ausgearbeiteter, fortgeschriebener Mietspiegel wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt |
| 01.01.2027 | Fortgeschriebener Mietspiegel tritt in Kraft |
Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen sollten
Bis zur formellen Beschlussfassung durch den Gemeinderat gilt weiterhin der bisherige Mietspiegel. Sobald der Gemeinderat den fortgeschriebenen Mietspiegel verabschiedet hat, lässt sich die Wirkung auf konkrete Mietpreise nur dann beurteilen, wenn die Stadt das Dokument veröffentlicht und die zugrunde liegenden Tabellen und Vergleichsfaktoren verfügbar sind. Für Mieterinnen und Mieter empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten zu prüfen, ob die neue Indexierung Auswirkungen auf laufende Mietverhältnisse hat oder ob Anpassungen erst bei Neuabschlüssen bzw. Mietvertragsanpassungen relevant werden. Betroffene können zudem Beratung bei Mietervereinen suchen, die auch in der Arbeitsgruppe vertreten sind.
Die Stadt Freiburg hat das EMA-Institut beauftragt, die technischen und statistischen Arbeiten durchzuführen; das fertige Produkt wird dem Gemeinderat vorgelegt und danach öffentlich zugänglich gemacht.