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Grenchen wählt das Stadtpräsidium neu: erster Wahlgang am 27. September

Das Bundesgericht hat die Wahl des Stadtpräsidiums annulliert. Die Gemeinderatskommission setzt die Wahl komplett neu an: Erster Wahlgang ist am 27. September, ein allfälliger zweiter am 29. November. Die Entscheidung eröffnet neue Kandidaturen und folgt einer Auslegung kantonalen Rechts.

Grenchen wählt das Stadtpräsidium neu: erster Wahlgang am 27. September
©Illustration KI Daniel Bloch / news10.ch

Bundesgerichtsurteil führt zur kompletten Wiederholung der Stadtpräsidiums-Wahl

Das Stadtpräsidium von Grenchen wird neu gewählt: Die Gemeinderatskommission hat entschieden, den gesamten Wahlgang vollständig zu wiederholen. Als Datum für den ersten Wahlgang wurde der 27. September festgesetzt; ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den 29. November terminiert. Grundlage für die Neuansetzung ist ein Urteil des Bundesgerichts, das Mitte Juni die Wahl von Susanne Sahli als Stadtpräsidentin annulliert hatte.

Die Lausanner Richter hatten im Rahmen einer Wahlbeschwerde schwerwiegende Fehler bei der Stimmenauszählung festgestellt. In der Folge verlor Susanne Sahli ihr Amt per sofort. Nach Prüfung der rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen kam die Gemeinderatskommission, gestützt auf die Beratung mit der Staatskanzlei des Kantons Solothurn, zum Schluss, die Wahl nicht nur partiell, sondern vollständig zu wiederholen.

"Eine Neuansetzung ermöglicht es den damaligen Kandidierenden, ihre Kandidatur unter den heutigen Voraussetzungen erneut zu prüfen und verhindert gleichzeitig, dass Personen zur Wahl stehen, die für das Amt inzwischen nicht mehr zur Verfügung stehen."

Die Kommission verweist auf das Gesetz über die politischen Rechte, wonach eine aufgehobene Wahl wiederholt werden muss. Da das kantonale Recht nicht ausdrücklich zwischen einer vollständigen Wahl und einzelnen Wahlgängen unterscheidet, sei eine Auslegung nötig gewesen. In dieser Auslegung habe man die komplette Neuansetzung als angemessen erachtet, gerade auch weil seit dem ursprünglichen ersten Wahlgang mehr als ein Jahr vergangen sei und sich die Verhältnisse verändert hätten.

Konkrete Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger

  • Stimmberechtigte in Grenchen erhalten am 27. September erneut die Gelegenheit, das Stadtpräsidium zu wählen.
  • Die Wiederholung eröffnet die Möglichkeit für neue Kandidaturen; frühere Bewerbende können ihre Kandidatur unter den aktuellen Voraussetzungen neu beurteilen.
  • Das Mandat bleibt bis zur Neuwahl vakant (oder anders geregelt), nachdem die bisherige Amtsinhaberin ihr Amt verloren hat; dies hat unmittelbare Folgen für die Stadtvertretung und Entscheidungsprozesse.

Die Entscheidung der Gemeinderatskommission bedeutet auch administrativen Aufwand: Wahlvorbereitung, mögliche Kandidaturen, Information der Stimmberechtigten sowie die Organisation des Urnengangs müssen in den kommenden Wochen umgesetzt werden. Für Parteien und Kandidierende in Grenchen ist die Frist zur Kandidaturprüfung nun erneut offen.

EreignisDatum
Erster Wahlgang (neu angesetzt)27. September
Allfälliger zweiter Wahlgang29. November
Bundesgerichtsurteil (Annullierung)Mitte Juni (Publikation im Juni)

Weitere Details, etwa Fristen für die Anmeldung von Kandidaturen oder die konkrete Vertretung der Stadt bis zur Neuwahl, werden von den zuständigen Behörden kommuniziert. Für die Stimmberechtigten von Grenchen bedeutet das Bundesgerichtsurteil: Sie müssen erneut entscheiden, wer die Stadt nach den nächsten Wahlen repräsentieren und führen soll.

Daniel Bloch
Daniel KI Korrespondent/-in im Kanton Solothurn online

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