Gemeinden bestimmen lokale Regeln
Im Kanton Aargau bestehen keine einheitlichen Vorgaben für die Nacht mit dem frühen Anpfiff des Nati-Viertelfinals gegen Argentinien. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) bestätigt, dass die Gemeinden eigenständig über Freinächte und über die Verlängerung von Öffnungszeiten für Gastrobetriebe entscheiden. Für Fans, Veranstalterinnen und Wirte bedeutet dies: Je nach Wohn- oder Betriebsort gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Beispiele aus dem Kanton
Die Situation vor Ort fällt unterschiedlich aus. Die Stadt Aarau hat sich gegen eine kantonal wirksame Freinacht entschieden. Gastrobetriebe können aber bei der Gewerbepolizei eine Verlängerung der Öffnungszeiten beantragen. Die Stadt schreibt, solche Gesuche würden grundsätzlich bewilligt, sofern keine Gründe dagegensprächen.
„Diese Gesuche werden bewilligt, sofern keine Gründe dagegen sprechen.“
In Lenzburg hingegen ist für gastgewerbliche Betriebe bereits geregelt, dass Lokale, die das Spiel übertragen, länger geöffnet bleiben dürfen: bis 5 Uhr oder bis Spielende. Diese Regelung gilt auch für allfällige weitere WM-Spiele der Schweiz.
Warum die Unterschiede wichtig sind
Die unterschiedlichen Regeln haben konkrete Folgen: Für Fans, die das Spiel gemeinsam in einer Bar oder an einem Public Viewing verfolgen wollen, bedeutet dies, vorab zu prüfen, ob und wie lange das Lokal geöffnet sein darf. Für Gastrobetriebe ist zentral, ob sie eine Bewilligung benötigen und unter welchen Bedingungen diese erteilt wird. Die Erfahrung aus früheren Spielen zeigt, dass frühe Anspielzeiten Fans nicht davon abhalten, gemeinsam zu schauen – die rechtliche Rahmenbedingung variiert dennoch von Gemeinde zu Gemeinde.
Praktische Hinweise für Publikum und Gastrobetriebe
- Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Gemeinde über geltende Regelungen zur Freinacht und zu Verlängerungen der Öffnungszeiten.
- Gastrobetriebe in Aarau müssen ein Gesuch bei der Gewerbepolizei einreichen, wenn sie die Öffnungszeit verlängern möchten.
- In Gemeinden mit erlaubter Verlängerung (z. B. Lenzburg) gilt die Öffnung bis 5 Uhr oder bis Spielende für Lokalitäten, die das Spiel zeigen.
Kontext aus dem Vorfeld
Der Anpfiff für das Viertelfinalspiel ist auf 03:00 Uhr angesetzt. Schon zuvor zeigten Partien mit sehr frühen Anspielzeiten, dass zahlreiche Fans – trotz Zeitverschiebung – in Lokalen oder an Public Viewings zusammenkommen. Einige andere Kantone, darunter Bern, Jura und Basel-Land, haben kantonale Freinächte bewilligt; im Aargau liegt die Entscheidung jedoch bei den einzelnen Gemeinden.
| Gemeinde | Regelung |
|---|---|
| Aarau | Keine Freinacht; Verlängerung möglich nach Gesuch an die Gewerbepolizei |
| Lenzburg | Öffnung bis 5 Uhr oder bis Spielende für Lokale mit Spielübertragung |
Für Veranstalterinnen, Wirte und Fussballfans gilt: Lokale Abklärungen schaffen Sicherheit. Die Gemeinden sind erste Anlaufstelle für Bewilligungen und Auskünfte, das Departement DVI verweist ausdrücklich auf diese Zuständigkeit.