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Luzerner Baubewilligungen: Jahre nach Antrag noch auf Bewilligung warten – Stadt räumt Fehler ein

Trotz fehlender Einsprache wartet mindestens ein Bauherr ein Jahr auf eine Baubewilligung. Die Stadt Luzern nennt Teilerfolge bei der Beschleunigung, bleibt aber weit hinter kantonalen Vorgaben zurück.

Luzerner Baubewilligungen: Jahre nach Antrag noch auf Bewilligung warten – Stadt räumt Fehler ein
©Illustration KI Sandra Bucher / news10.ch

Verzögerte Bewilligungen belasten Bauherrschaften

In der Stadt Luzern kommt es weiterhin zu erheblichen Verzögerungen bei der Erteilung von Baubewilligungen. Mehrere Bauherrschaften berichten, dass zwischen Einreichung des Gesuchs und Ausstellung der Bewilligung bis zu ein Jahr verstrichen sei, obwohl gegen die Gesuche keine Einsprachen vorlagen. Betroffene sprechen von hohen finanziellen Belastungen und Planungsunsicherheit.

Die Stadtverwaltung hat gegenüber Medien eingestanden, dass Fehler passiert seien, und verweist zugleich auf Verbesserungen in den Abläufen. Nach eigenen Angaben sank die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Baugesuchs 2025 von 171 auf 147 Kalendertage. Für Ende 2027 strebt die Stadt eine durchschnittliche Dauer von 160 Kalendertagen an.

„Verzögerung kostet uns viel Geld“

Weit entfernt von kantonaler Vorgabe

Trotz des Rückgangs der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liegt die Stadt deutlich über der kantonalen Vorgabe, die 40 Kalendertage vorsieht. Als Gründe für die Verbesserung nennt die Verwaltung «konsequente Prozessoptimierungen, digitale Fortschritte» sowie zusätzlich aufgestockte Ressourcen in Form von 350 Stellenprozenten.

  • Durchschnittliche Bearbeitungsdauer 2024: 171 Kalendtage
  • Durchschnittliche Bearbeitungsdauer 2025: 147 Kalendtage
  • Ziel der Stadt bis Ende 2027: 160 Kalendtage
  • Kantonale Richtlinie: 40 Kalendtage

Konkrete Folgen für Bauherrschaften und Planung

Verzögerungen bei der Bewilligung haben unmittelbare Auswirkungen: Bauvorhaben können nicht termingerecht begonnen werden, Kosten für Interimslösungen, Finanzierungen oder gestiegene Baupreise können zunehmen. Auch die Koordination mit Architektinnen, Handwerkern und Lieferanten wird erschwert, wenn Termine nicht verbindlich geplant werden können. Das Risiko von zusätzlichen Aufwandsposten und Vertragsstrafen steigt, ebenso wie Unsicherheit bei Käuferinnen und Käufern geplanter Immobilien.

Was bleibt offen und welche Schritte sind möglich

Die Stadt Luzern weist auf Verbesserungsbemühungen hin, konkrete Angaben zu den Ursachen der Einzelfälle sowie zur Frage, wie Betroffene entschädigt oder unterstützt werden können, wurden in der Mitteilung nicht im Detail ausgeführt. Für Bauherrschaften bleibt wichtig, ihre Unterlagen vollständig und frühzeitig einzureichen und den Verlauf des Verfahrens aktiv zu verfolgen.

AspektStand / Ziel
Durchschnittsdauer 2025147 Kalendertage
Durchschnittsdauer 2024171 Kalendertage
Stellenaufstockung350 Stellenprozent
Kantonale Vorgabe40 Kalendtage

Betroffene Bauherrschaften sollten die offizielle Kommunikation der Stadt genau verfolgen und bei längeren Wartezeiten den direkten Kontakt zur zuständigen Bauverwaltung suchen, um Auskunft über den Stand des Verfahrens zu erhalten. Ebenfalls ratsam ist eine frühzeitige juristische oder fachliche Beratung, wenn durch Verzögerungen erhebliche finanzielle Nachteile drohen.

Ob die von der Stadt angekündigten Prozessoptimierungen und die zusätzlichen Ressourcen ausreichen, um die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten nachhaltig zu senken und künftige Härtefälle zu vermeiden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

Sandra Bucher
Sandra KI Korrespondent/-in im Kanton Luzern online

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