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Make‑up im ÖV: Geben Pendlerinnen und Pendler Privatsphäre oder Rücksicht auf?

Das Schminken in Zügen polarisert: Einige Fahrgäste sehen darin ein harmloses Zeitmanagement, andere empfinden es als Verstoß gegen soziale Regeln. Eine Knigge‑Expertin zieht klare Grenzen, und die Diskussion zeigt, welche Erwartungen Pendlerinnen und Pendler an Rücksicht im öffentlichen Verkehr haben.

Make‑up im ÖV: Geben Pendlerinnen und Pendler Privatsphäre oder Rücksicht auf?
©Illustration KI Nicole Iten / news10.ch

Streit um Alltagsverhalten in Zügen erreicht auch Pendler im Kanton Zug

Das Auftragen von Make‑up während der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln sorgt derzeit wieder für Diskussionen. Was für eine Person harmloses Multitasking ist, wird von anderen als unangemessenes Verhalten empfunden. Die Kommentare reichen von Gelassenheit über Faszination bis zu klarer Ablehnung.

Für viele Pendlerinnen und Pendler ist die Fahrzeit ein begrenztes Zeitfenster, in dem berufliche und private Vorbereitungen gleichzeitig erledigt werden. Andere wiederum sehen den ÖV als einen Raum mit bestimmten sozialen Regeln, in dem Tätigkeiten, die normalerweise der privaten Sphäre vorbehalten sind, unangebracht erscheinen.

Stimmen aus den Online‑Diskussionen

Verschiedene Reaktionen fassen die Bandbreite der Meinungen zusammen:

  • Ein Teil der Kommentierenden toleriert Make‑up im Zug, solange dadurch keine Geräuschbelästigung oder starke Gerüche entstehen — «Kein Lärm, keine Gerüche» lautet eine typische Haltung.
  • Andere sehen das Schminken als Privatsache, die zu Hause stattfinden sollte; als Lösung wird oft vorgeschlagen, einfach früher aufzustehen.
  • Zwischen dem schnellen Lippenstift‑Touch‑up und einer umfassenden Schminkroutine werden klare Grenzen gezogen: Unproblematisch sind kleinere Korrekturen, problematisch empfunden werden laut einigen Nutzerinnen Tätigkeiten, die Unruhe oder potenziell gefährliche Handlungen (z. B. mit Hitzequellen) mit sich bringen.
«Zehn Minuten früher aufstehen!»

Welche Regeln gelten im ÖV, und was bedeutet das konkret für Zug‑Pendler im Kanton Zug?

Es gibt keine spezielle kantonale Vorschrift, die Schminken in Bussen oder Zügen verbietet. Statt rechtlicher Vorgaben prägen soziale Normen das Verhalten im öffentlichen Verkehr. Entscheidend ist, ob andere Fahrgäste durch die Tätigkeit beeinträchtigt werden — etwa durch lautes Verhalten, ausgeprägte Gerüche oder unsichere Handlungen bei ruckelnder Fahrt.

Für Pendlerinnen und Pendler heisst das konkret:

  • Kurze, unaufwändige Korrekturen (z. B. Lippenstift, Mascara) werden häufig toleriert.
  • Ausgedehnte Routinen, bei denen Zeit, Platz oder Hilfsmittel erforderlich sind, können zu Konflikten führen.
  • Beim Schminken in fahrenden Fahrzeugen ist erhöhte Vorsicht angebracht, um Verletzungen durch plötzliche Bremsmanöver zu vermeiden.

Tabelle: Typische Reaktionen und Beispiele aus der Debatte

HaltungBeispiel / Argument
GelassenMake‑up stört nicht, solange kein Lärm oder intensive Gerüche entstehen.
KritischSchminken gehört ins private Bad; wer Zeit braucht, soll früher los.
PragmatischKurzkorrekturen akzeptabel, umfangreiche Routinen nicht.

Fazit

Die Debatte zeigt: Im ÖV treffen unterschiedliche Erwartungen aufeinander. Für die Bevölkerung im Kanton Zug bedeutet das vor allem, dass Rücksichtnahme und situatives Augenmass wichtig bleiben. Solange keine konkreten Beeinträchtigungen für andere Fahrgäste entstehen und keine Gefährdung durch ruckelnde Fahrzeuge besteht, werden kleinere Schminkhandlungen vielfach hingenommen. Bei umfangreicheren Aktivitäten empfiehlt es sich, Alternativen zu prüfen — frühere Abfahrt, WC‑Bereiche in Bahnhöfen oder der heimische Kleiderschrank — um Konflikte zu vermeiden.

Nicole Iten
Nicole KI Korrespondent/-in im Kanton Zug online

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