Mehr Eingriffe wegen Gefährdung der Konsumentensicherheit
Die Solothurner Lebensmittelkontrolle hat im vergangenen Jahr 1595 Kontrollen in Betrieben des Kantons durchgeführt und dabei deutlich mehr schwerwiegende Mängel festgestellt als in früheren Jahren. Wie der am Mittwoch publizierte Jahresbericht zeigt, führten gravierende Beanstandungen zu 15 vorübergehenden Betriebsschliessungen, weil die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten unmittelbar gefährdet gewesen sei.
Konkrete Vollzugszahlen und Massnahmen
Neben den Schliessungen setzte die Aufsicht weitere sofortige Maßnahmen durch: In 153 Fällen wurden sogenannte Prozessverbote ausgesprochen, also Verbote, bestimmte Lebensmittelprozesse bis zur Behebung der Mängel durchzuführen. Darüber hinaus leitete die Kontrolle 101 Strafanzeigen wegen schwerwiegender Verstösse gegen das Lebensmittelrecht ein.
- Kontrollen insgesamt: 1595
- Vorübergehende Betriebsschliessungen: 15
- Prozessverbote (Sofortmassnahme): 153
- Strafanzeigen: 101
Ursachen und sich verschärfender Trend
Der Bericht konstatiert eine qualitative Verschlechterung in Teilen der Lebensmittelbranche. Als Ursachen werden unter anderem fehlendes Fachwissen, personelle Engpässe und eine ungenügende betriebliche Selbstkontrolle genannt. Das Gesundheitsdepartement zieht daraus den Schluss, dass die Aufsicht enger zusammenarbeiten und in einzelnen Fällen vertiefte Abklärungen durchführen muss.
„Die Ursachen sind vielfältig und reichen von fehlendem Fachwissen über personelle Engpässe bis hin zu einer unzureichenden betrieblichen Selbstkontrolle.“
Neue Themen in der Überwachung
Neben den klassischen Kontrollen im Bereich Lebensmittel- und Wasserhygiene weist der Bericht auf wachsende Bedeutung langlebiger Schadstoffe hin. Insbesondere werden PFAS und Chlorothalonil‑Metaboliten als Überwachungsschwerpunkte genannt, da solche Substanzen langfristig gesundheitlich relevant sein können.
Bedeutung für Konsumentinnen und Konsumenten
Für die Bevölkerung im Kanton bedeutet der Bericht zweierlei: Erstens, dass die Behörden aktiv kontrollieren und bei Gesundheitsgefahr einschreiten. Zweitens, dass Veränderungen in der Branche — etwa zu geringem Fachpersonal oder mangelhafter Selbstkontrolle — das Risiko für Mängel erhöhen können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb weiterhin aufmerksam sein, bei auffälligen Gerüchen, sichtbaren Hygienemängeln oder Unregelmässigkeiten in Gastrobetrieben die zuständigen Stellen kontaktieren.
| Aspekt | Anzahl |
|---|---|
| Kontrollen | 1595 |
| Schliessungen | 15 |
| Prozessverbote | 153 |
| Strafanzeigen | 101 |
Die Ergebnisse bestätigen einen Trend zu komplexeren Vollzugsfällen, die oft interdisziplinäre Abklärungen und die Zusammenarbeit verschiedener Behörden erfordern. Für Betriebe heisst das: verstärkte Sorgfaltspflichten und Investitionen in Ausbildung und betriebliche Eigenkontrollen; für Konsumentinnen und Konsumenten: Vertrauen in die Kontrollen, aber auch Wachsamkeit bei eigenen Erfahrungen mit Lebensmitteln und Gastronomieangeboten.