Monitoring 2025: Wieder mehr gemeldete Stellen
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat am 6. Juli 2026 seinen Monitoringbericht zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht veröffentlicht. Dem Bericht zufolge wurden im Jahr 2025 deutlich mehr meldepflichtige Stellen bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung registriert als im Vorjahr. Konkret stieg die Zahl der meldepflichtigen Stellen von 178 026 (2024) auf 206 002 (2025).
Hintergrund: Arbeitslosigkeit als Treiber
Der Anstieg erklärt sich laut SECO durch die Zunahme der Arbeitslosigkeit seit Mitte 2023. Dadurch fielen 2025 erstmals seit 2022 wieder mehr Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht. Als Messgrösse für die Reichweite der Verpflichtung dient der Anteil der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten. Dieser Anteil verdoppelte sich de facto nahezu: von 3,5% im Jahr 2024 auf 6,4% im Jahr 2025.
Umfang der Meldungen und betroffene Branchen
Insgesamt wurden 2025 bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung 339 062 offene Stellen gemeldet, wovon 206 002 meldepflichtig waren. Die grösste Anzahl der meldepflichtigen Meldungen entfiel wie bereits in den Vorjahren auf die Industrie und das Baugewerbe. Der Bericht erwähnt Meldungen aus dem Gastgewerbe, liefert dazu im bereitgestellten Auszug jedoch keine abschliessende Aussage.
- Mehr meldepflichtige Berufsarten und höhere Reichweite der Pflicht (Anteil der Erwerbstätigen: 3,5% → 6,4%).
- Gesamtzahl gemeldeter offener Stellen 2025: 339 062; davon 206 002 meldepflichtig.
- Industrie und Bau bleiben die Branchen mit den meisten meldepflichtigen Stellen.
| Jahr | Gemeldete meldepflichtige Stellen | Anteil Erwerbstätige in meldepflichtigen Berufsarten |
|---|---|---|
| 2024 | 178 026 | 3,5% |
| 2025 | 206 002 | 6,4% |
Was das für das Wallis bedeutet
Für den Kanton Wallis hat der Trend konkrete Folgen: Ein höherer Anteil meldepflichtiger Berufsarten kann die Vermittlungsarbeit der regionalen Arbeitsvermittlungsstellen stärker beanspruchen. Arbeitgeber sind verpflichtet, meldepflichtige offene Stellen zuerst über die öffentliche Arbeitsvermittlung zu publizieren; Stellensuchende haben damit Zugang zu einem breiteren, zentral erfassten Angebot. Kurzfristig dürfte sich dies in einer grösseren Zahl an formal gemeldeten Stellen widerspiegeln, während die effektive Dynamik des Arbeitsmarkts — etwa Einstellungen und Dauer bis zur Besetzung — laut SECO nur moderat zugenommen hat.
Für Unternehmen und Betroffene ist es nützlich, folgende Punkte zu beachten:
- Arbeitgebende müssen prüfen, ob ihre offenen Stellen meldepflichtig sind und diese entsprechend melden.
- Stellensuchende sollten die Angebote der kantonalen Arbeitsvermittlung vermehrt prüfen, weil die Reichweite der meldepflichtigen Berufe gestiegen ist.
- Regionale Beratungsstellen können bei Fragen zur Meldepflicht und zur Nutzung der digitalen Vermittlungsplattformen unterstützen.
Der Monitoringbericht lobt dabei die kurzen Durchlaufzeiten bei Stellenmeldungen und die etablierten digitalen Melde- und Vermittlungsprozesse. Gleichzeitig macht er deutlich, dass Veränderungen in der Arbeitslosigkeit rasch die Zahl der meldepflichtigen Berufsarten und damit die administrative Last beeinflussen können.
Die vollständigen Details des SECO-Berichts liegen in einer publizierten Fassung vor; die hier zitierten Zahlen stammen aus dem am 6. Juli 2026 veröffentlichten Monitoringbericht.