Polizeieinsätze am Sonntag im Kanton St. Gallen
Die Kantonspolizei St. Gallen hat am Sonntag, 5. Juli 2026, an mehreren Orten im Kanton Personen angehalten, die als fahrunfähig eingestuft wurden. Die Einsätze führten zu Anzeigen, der Anordnung von Blut- und Urinproben sowie zu Führerausweisentzügen und Fahrverboten.
Betroffene Orte und Massnahmen
Rund um das Datum meldete die Polizeibehörde konkrete Kontrollen und zwei Verkehrsunfälle mit fahrunfähigen Personen. Die gemeldeten Einsätze betrafen namentlich Buchs, Ebnat-Kappel, Gossau, Thal und Schänis. Die Behörden leiteten administrative und strafrechtliche Schritte ein.
- Buchs: In der Nacht auf Sonntag (00:45 Uhr) wurde ein 38-jähriger Mann kontrolliert, als fahrunfähig eingestuft. Es wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet und der Führerausweis entzogen.
- Ebnat-Kappel: Kurz vor 04:00 Uhr wurde eine 23-jährige Autofahrerin gestoppt. Eine Atemalkoholmessung ergab einen zu hohen Wert; es wurde ein mehrstündiges Fahrverbot verhängt.
- Gossau: Am Sonntagmorgen kam eine 49-jährige Frau mit ihrem Auto rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Mauer. Sie musste eine Blutprobe abgeben und ihren Führerausweis abgeben. An der Strasseninfrastruktur entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren tausend Franken.
- Thal: Kurz vor 18:50 Uhr fuhr ein 29-jähriger Mann in einer Kurve zu weit nach rechts, befuhr den Grünstreifen und prallte frontal gegen eine Strassenlaterne. Vor Ort wurde er als fahrunfähig eingestuft; der Führerausweis wurde abgenommen. Die Polizei verfügte die Entnahme von Blut- und Urinproben, die jedoch verweigert wurde; der Mann wird deswegen angezeigt. Der Sachschaden wird mit rund 50'000 Franken angegeben.
- Schänis: Am Sonntagabend (kurz nach 19:30 Uhr) wurde ein 38-jähriger Autofahrer angehalten und als fahrunfähig beurteilt; auch hier wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet.
Konsequenzen und Ablauf
Die Polizei weist darauf hin, dass bei Feststellung von Fahrunfähigkeit sowohl strafrechtliche Schritte (Anzeige bei der Staatsanwaltschaft) als auch administrative Massnahmen folgen können. In den geschilderten Fällen wurden Führerausweise entzogen oder Fahrverbote ausgesprochen; die zuständigen Administrativbehörden prüfen weitere Massnahmen.
Was dies für Verkehrsteilnehmende bedeutet
Die Vorfälle zeigen, dass Kontrollen und Unfälle mit fahrunfähigen Lenkerinnen und Lenkern über das gesamte Kantonsgebiet verteilt vorkommen. Für die Bevölkerung bedeutet das ein erhöhtes Risiko im Strassenverkehr sowie mögliche Folgen für Pendlerinnen und Pendler, wenn vermehrt Kontrollen stattfinden oder Strecken wegen Unfällen beeinträchtigt sind.
| Ort | Zeit | Massnahme |
|---|---|---|
| Buchs | 00:45 Uhr | Blut-/Urinprobe, Führerausweis entzogen |
| Ebnat-Kappel | ~04:00 Uhr | Atemalkoholmessung, Fahrverbot |
| Gossau | Sonntagmorgen | Blutprobe, Führerausweis abgenommen, Sachschaden (mehrere Tausend Fr.) |
| Thal | ~18:50 Uhr | Führerausweis entzogen, Blut-/Urinprobe verfügt (verweigert), Anzeige, Sachschaden ~50'000 Fr. |
| Schänis | 19:30 Uhr | Blut-/Urinprobe angeordnet |
Die Kantonspolizei St. Gallen behandelt die Fälle straf- und administrativrechtlich; betroffene Personen werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Für Hinweise oder Meldungen zu ähnlichen Vorfällen steht die Polizei gemäss ihren üblichen Meldewegen zur Verfügung.