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Mehrere fahrunfähige Verkehrsteilnehmende im Kanton St. Gallen angehalten

Am Wochenende stoppten Polizeipatrouillen im Kanton St. Gallen mehrere Personen, die als fahrunfähig eingestuft wurden. In einzelnen Fällen ordnete die Polizei Blut- und Urinproben, Führerausweise wurden entzogen oder Fahrverbote ausgesprochen.

Mehrere fahrunfähige Verkehrsteilnehmende im Kanton St. Gallen angehalten
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Kontrollen führen zu Anzeigen und administrativen Massnahmen

Am Wochenende haben Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen mehrere Fahrzeuglenkende angehalten, die als fahrunfähig eingestuft wurden. Die betreffenden Personen werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht; die zuständigen Administrativbehörden prüfen zusätzliche Massnahmen.

Die Einsätze verteilten sich über den Sonntag von den frühen Morgenstunden bis in die Nacht. In einzelnen Fällen ordnete die Polizei weitergehende Abklärungen an und entzog Fahrberechtigungen vorläufig oder verfügte Fahrverbote.

Konkrete Fälle

Die Kantonspolizei nannte drei konkrete Kontrollen:

  • Buchs (Altendorfstrasse), 0.45 Uhr: Ein 38-jähriger Mann wurde als fahrunfähig eingestuft. Es wurde eine Blut- und Urinprobe verfügt und der Führerausweis entzogen.
  • Ebnat-Kappel (Kappelstrasse), kurz vor 04.00 Uhr: Eine 23-jährige Autofahrerin wurde bei einer Atemalkoholmessung positiv getestet; es wurde ein Fahrverbot für mehrere Stunden ausgesprochen.
  • Schänis (Waldeggstrasse), kurz nach 19.30 Uhr: Ein 38-jähriger Autofahrer wurde als fahrunfähig eingestuft; auch hier wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Zusätzlich stellte die Polizei fest, dass dem Mann der ausländische Führerausweis bereits aberkannt worden war.
OrtZeitMassnahme
Buchs0.45 UhrBlut- und Urinprobe, Entzug Führerausweis
Ebnat-Kappelca. 04.00 UhrAtemalkoholmessung, Fahrverbot (mehrere Stunden)
Schänisca. 19.30 UhrBlut- und Urinprobe; Führerausweis zuvor aberkannt

Die Angaben beruhen auf den Mitteilungen der Kantonspolizei. Die Anzeigeerstattungen erfolgen bei der Staatsanwaltschaft; mögliche straf- oder administrativrechtliche Folgen hängen von den dortigen Abklärungen ab.

Folgen für die Bevölkerung

Solche Kontrollen dienen der Prävention und sollen die Verkehrssicherheit stärken. Für die Bevölkerung bedeuten die Einsätze einerseits eine Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, andererseits weisen sie auf eine anhaltende Problematik hin: Fahrunfähigkeit, sei es durch Alkohol, Drogen oder andere Ursachen, bleibt ein relevantes Risiko im Strassenverkehr.

Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss damit rechnen, dass Polizei-Patrouillen routinemässig Kontrollen durchführen und bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit konsequent Massnahmen ergreifen. Betroffene Risikogruppen und Pendelnde sollten sich dieser Konsequenzen bewusst sein; für die Behörden sind solche Fälle Anlass, Kontrolldichte und Informationsarbeit zu überprüfen.

Weitere Informationen erteilt die Kantonspolizei St.Gallen in ihren offiziellen Meldungen; straf- und verwaltungsrechtliche Entscheide sind Sache der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Administrativbehörden.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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