Polizei unterbindet mehrere illegale Feuer
Seit dem Abend des 3. Juli 2026 hat die Kantonspolizei St.Gallen in Rapperswil-Jona wiederholt unerlaubte Feuer im Freien entdeckt und gelöscht. Aktuell gilt im Kanton St.Gallen ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, in einzelnen Gemeinden — darunter Rapperswil-Jona — besteht sogar ein umfassendes Feuerverbot, das auf dem gesamten Gemeindegebiet das Entzünden von Feuern untersagt.
Konkrete Einsätze und rechtliche Schritte
Die Kantonspolizei meldet seit Freitagabend insgesamt fünf Verstösse gegen das Feuerverbot in Rapperswil-Jona. In allen Fällen wurden die Feuer umgehend gelöscht und die verantwortlichen Personen verwarnt. In einem gesonderten Vorfall verbrannte ein 41-jähriger Mann am Samstagmittag Holz zur Entsorgung im Freien; dieses Feuer wurde ebenfalls sofort gelöscht. Gegen ihn wird Anzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erstattet.
Brand durch unsachgemässe Ascheentsorgung
Am Samstagabend (4. Juli 2026) kam es an der Stampfstrasse in Rapperswil-Jona zu einem Brand in einem Unterflurcontainer. Als mögliche Brandursache nennt die Polizei das unsachgemässe Entsorgen von noch warmen Ascheresten. Es entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren tausend Franken. Die Ermittlungen wurden von der Kantonspolizei aufgenommen.
Prävention, Kontrollen und Sanktionen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit rät die Polizei dringend davon ab, Feuer im Freien zu entzünden. Die Einhaltung des Feuerverbots wird sowohl im Rahmen der regulären Patrouillen als auch nach entsprechenden Meldungen kontrolliert. Ziel dieser Kontrollen ist die Gefahrenabwehr und die Verhinderung von Wald- und Flächenbränden.
- Seit 3. Juli: fünf festgestellte Verstösse in Rapperswil-Jona
- 41-jähriger Mann: Verbrennen von Holz zur Entsorgung, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
- Containerbrand an der Stampfstrasse durch warme Asche; mehrere tausend Franken Sachschaden
- Feuerverbot gilt im Kanton in Waldnähe; in einzelnen Gemeinden umfassend
Was Betroffene und Erholungssuchende jetzt wissen sollten
Die Bevölkerung wird gebeten, sich vor dem Entzünden von offenem Feuer über die lokal geltenden Bestimmungen zu informieren und im Zweifel darauf zu verzichten. Bei Missachtung des Verbots drohen Bussen; in der Regel erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, welche über mögliche Sanktionen entscheidet. Bei Uneinsichtigkeit sei mit konsequentem Einschreiten der Behörden zu rechnen, so die Kantonspolizei.
| Datum | Vorfall | Konsequenz |
|---|---|---|
| 3. Juli 2026 | Fünf Verstösse gegen Feuerverbot (Rapperswil-Jona) | Feuer gelöscht, Verwarnungen |
| 4. Juli 2026 | Verbrennen von Holz durch 41‑jährigen Mann | Feuer gelöscht, Anzeige bei Staatsanwaltschaft |
| 4. Juli 2026 (Abend) | Brand in Unterflurcontainer (Stampfstrasse) | Sachschaden: mehrere tausend Franken, Brandursache: warme Asche |
Die Polizei betont, das oberste Ziel bleibe die Verhinderung von Bränden und der Schutz von Menschenleben und Eigentum. Angesichts der Trockenheit sind präventive Verhaltensweisen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen entscheidend, um weitere Zwischenfälle zu vermeiden.