Betrugsserie in St. Gallen
In der Stadt St. Gallen hat eine Bande mit einer neuen Variante des klassischen Telefonbetrugs mehrere hohe Bargeldbeträge erbeutet. Die Kantonspolizei meldete, dass die Täter sich bei den Opfern telefonisch als Mitarbeitende einer Bank ausgaben und sie dazu brachten, grosse Geldsummen abzuheben und zu Hause aufzubewahren.
Neu in der Masche ist nach Angaben der Polizei, dass die Täter anschließend ein Taxi an die Adresse der Betroffenen bestellten oder die Opfer anwiesen, selbst ein Taxi zu rufen. Das Bargeld wurde dann in einem unauffälligen Behältnis — etwa einer Tasche — im Taxi deponiert; die Fahrerinnen oder Fahrer wurden angewiesen, die Tasche an einer anderen Adresse abzuliefern.
Höhere Einzelbeträge, gesamter Schaden
Bei mehreren Fällen in den vergangenen Tagen fielen die Täter auf folgende Erträge: 130'000 Franken, 40'000 Franken und 15'000 Franken. Zusammengenommen ergibt das rund 185'000 Franken, die der Bande übergeben wurden. In anderen Versuchen blieben die Betrugsversuche erfolglos, weil die Angerufenen misstrauisch wurden oder Angehörige bzw. Bekannte sie warnten.
| Fall | Erbeuteter Betrag |
|---|---|
| Fall 1 | 130'000 CHF |
| Fall 2 | 40'000 CHF |
| Fall 3 | 15'000 CHF |
Die Kantonspolizei mahnt zur Vorsicht und bittet Taxifahrerinnen und Taxifahrer bei Transportfahrten von Gegenständen für ältere Personen besonders aufmerksam zu sein und verdächtige Feststellungen umgehend zu melden.
Konkrete Hinweise für Betroffene und Chauffeure
- Banken kontaktieren nie telefonisch mit der Aufforderung, Bargeld abzuheben und zu Hause aufzubewahren. Bei Zweifeln sofort die offizielle Nummer der Bank anrufen.
- Kein Bargeld an Unbekannte übergeben oder in einem Taxi deponieren lassen — auch nicht auf Aufforderung einer angeblichen Bankmitarbeiterin oder eines Bankmitarbeiters.
- Bei verdächtigen Aufforderungen Angehörige oder Bekannte informieren und die Polizei einschalten (Notruf 117 / Kantonspolizei St. Gallen).
- Taxifahrerinnen und Taxifahrer: Achten Sie bei Aufträgen, bei denen Gegenstände für Dritte transportiert werden sollen, auf Unstimmigkeiten in der Fahrtstrecke, ungewöhnliche Geheimhaltungsforderungen oder widersprüchliche Angaben zur Abhol- oder Lieferadresse. Verdächtige Hinweise unverzüglich der Polizei melden.
Auswirkung für die Region
Die neue Vorgehensweise erhöht die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte — etwa Taxichauffeure — in die Tat eingebunden werden. Neben dem unmittelbaren finanziellen Schaden hat die Masche das Potenzial, das Vertrauen zwischen Kundinnen und Kunden sowie Dienstleistenden im Lokalverkehr zu belasten. Für ältere und besonders schutzbedürftige Personen in der Region St. Gallen ist die Warnung der Polizei von besonderer Bedeutung.
Die Kantonspolizei St. Gallen fordert zur Umsicht auf und ruft dazu auf, Hinweise zu solchen Vorfällen unverzüglich zu melden, damit weitere Taten verhindert und Täter ermittelt werden können.