Anklagepunkt und Prozessbeginn
Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Freiburg wird am Donnerstag, 16. Juli, um 9 Uhr ein Strafverfahren gegen eine 54-jährige Frau aus Frankreich eröffnet. Die Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lautet die zentrale Anklage unter anderem auf schweren Computerbetrug in elf Fällen.
Modus Operandi und Tatzeitraum
Den Ermittlern zufolge soll die Angeklagte im Zeitraum Januar 2023 bis Mai 2024 gemeinsam mit weiteren Personen, darunter Geschwister, gezielt Kundinnen und Kunden an Geldautomaten oder an Kassen in Parkhäusern abgelenkt haben. Während der Ablenkung sei beobachtet worden, wie die Betroffenen ihre PIN eingaben; anschließend sollen die Täter die EC-Karten entwendet und damit an nahegelegenen Automaten unberechtigt Bargeld abgehoben haben.
- Beschuldigter Personenkreis: 54-jährige Frau (in Haft) und Angehörige
- Vorgeworfene Delikte: schwerer Computerbetrug, Diebstahl und unberechtigte Bargeldbezüge
- Tatzeitraum: Januar 2023 bis Mai 2024
Räumliche Verteilung und Schaden
Die mutmasslichen Taten sollen sich nicht nur im Raum Freiburg, sondern auch in Neuenburg, Offenburg und Lörrach ereignet haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft beläuft sich der verursachte Gesamtschaden auf mehr als 20'000 Euro.
| Aspekt | Angaben |
|---|---|
| Beschuldigte | 54-jährige Frau aus Frankreich (in Untersuchungshaft) |
| Anzahl der Verfahren | 11 Fälle (Anklage) |
| Tatzeitraum | Jan. 2023 – Mai 2024 |
| Betroffene Orte | Freiburg, Neuenburg, Offenburg, Lörrach |
| Erfolgsbilanz Schaden | Mehr als 20'000 Euro |
Konsequenzen und Hinweise für die Bevölkerung
Der Fall illustriert eine altbekannte Betrugsmasche: Ablenkung an Automaten oder Kassen, Beobachtung der PIN-Eingabe und anschliessender Einsatz entwendeter Karten. Für Kundinnen und Kunden ergeben sich daraus konkrete Vorsichtsregeln:
- PIN-Eingabe stets mit der freien Hand oder dem Körper abschirmen.
- Auf verdächtige Personen in der Nähe von Geldautomaten achten und bei Unsicherheit den Hausbankfilialen den Vorfall melden.
- Bei auffälligen Abbuchungen umgehend die Karte sperren lassen und die Polizei informieren.
Das bevorstehende Verfahren gibt vor Gericht die Möglichkeit, die Vorwürfe öffentlich zu prüfen und Beweise vorzulegen. Betroffene, die Hinweise zu ähnlichen Vorfällen geben können, sollten sich an die zuständigen Behörden wenden, damit mögliche weiterführende Taten geklärt werden können.