Regierungsrat erneuert Instrumente zur Wohnraumförderung
Der Zuger Regierungsrat hat eine Revision des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes vorgestellt. Das Gesetz, das seit über 20 Jahren in Kraft ist und seit 2010 nicht mehr grundlegend angepasst wurde, begründete bisher zwei zentrale Förderinstrumente: die Verbesserung von Mietzinsen und die Vergabe zinsloser Darlehen an Baugenossenschaften. Baudirektor Florian Weber (FDP) präsentierte die geplanten Neuerungen am Montag.
Im Kern sieht die Revision vor, die bestehende Förderung zu erweitern: Neu sollen nicht mehr nur Genossenschaften, sondern alle Akteure Anspruch auf zinslose oder vergünstigte Darlehen erhalten, sofern sie freiwillig günstigen Wohnraum erstellen. Zudem sollen die Förderinstrumente auch für renditeorientierte Bauherren offenstehen, die durch die Bauordnung oder Bebauungspläne zur Schaffung von günstigem Wohnraum verpflichtet sind.
Konkrete Folgen für Mieterinnen, Gemeinden und Bauherren
Für Mieterinnen und Mieter in Zug könnte die Revision potenziell zu einem grösseren Angebot an preisgünstigen Wohnungen führen, falls private Investoren verstärkt entsprechende Projekte realisieren. Für Gemeinden ergibt sich ein erweitertes Handlungsspektrum: Sie können künftig sowohl mit Genossenschaften als auch mit privaten Investoren Förderlösungen verhandeln, um lokale Bedürfnisse nach erschwinglichem Wohnraum zu bedienen.
- Erweiterung der Anspruchsberechtigten: von Genossenschaften auf alle Wohnbauakteure.
- Förderinstrumente bleiben: Verbesserte Mietzinsen und zinslose/vergünstigte Darlehen.
- Berücksichtigung von Bauherren, die durch Vorschriften zur Schaffung günstiger Wohnungen verpflichtet sind.
Die geplante Öffnung der Darlehensförderung für private Bauherren kann die Finanzierungsspielräume für Projekte erhöhen und damit die Realisierung günstiger Wohnungen beschleunigen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie der Kanton die Einhaltung der Vorgaben für «günstig» definiert und kontrolliert, insbesondere wenn renditeorientierte Anbieter zum Kreis der Geförderten gehören.
Politische und praktische Herausforderungen
Aus politischer Sicht eröffnet die Revision neue Koalitionsmöglichkeiten zwischen öffentlichen Akteuren und privaten Bauherren. Praktisch sind jedoch Detailfragen zu klären: Welche Kriterien gelten für die Höhe der Darlehen? Wie lange müssen Mietzinsvergünstigungen garantiert werden? Und wie lassen sich die Mittel so steuern, dass sie tatsächlich neuen erschwinglichen Wohnraum schaffen statt bestehende Marktpreise zu verschieben? Der Regierungsrat hat diese Eckpunkte präsentiert, die parlamentarische Beratung und konkrete Ausgestaltung stehen noch aus.
| Heute | Vorgeschlagen neu |
|---|---|
| Förderung hauptsächlich für Baugenossenschaften | Förderung für alle Akteure, die günstigen Wohnraum erstellen |
| Instrumente: Mietzinsverbilligungen, zinslose Darlehen an Genossenschaften | Instrumente bleiben bestehen; Ausweitung auf private und renditeorientierte Bauherren |
Die Revision des Wohnraumförderungsgesetzes betrifft die Rahmenbedingungen für künftige Wohnbauten im Kanton Zug. Die weiteren Gesetzesberatungen im Kantonsrat werden zeigen, wie konkret und wirksam der Ausbau der kantonalen Unterstützung für günstigen Wohnraum umgesetzt wird.