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Schwyz verhängt absolutes Feuerverbot im Wald – Gefahrensstufe auf 4 erhöht

Wegen anhaltender Trockenheit stuft der Kanton Schwyz die Waldbrandgefahr auf Stufe <strong>4</strong> («grosse Gefahr») ein. Ab Freitag, 14 Uhr, gilt ein absolutes Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe bis 50 Metern.

Schwyz verhängt absolutes Feuerverbot im Wald – Gefahrensstufe auf 4 erhöht
©Illustration KI Petra Kälin / news10.ch

Feuerverbot gilt ab Freitag, 14 Uhr

Der Kanton Schwyz hat die Waldbrandgefahr wegen anhaltender Trockenheit auf Stufe 4 («grosse Gefahr») hochgestuft. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen tritt deshalb ein absolutes Feuerverbot in Kraft: Ab Freitag um 14 Uhr ist es im gesamten Kantonsgebiet untersagt, Feuer in unbefestigten Feuerstellen zu entfachen oder in Waldesnähe offene Flammen zu betreiben. Der Sperrbereich gilt bis auf einen Abstand von 50 Metern zum Wald.

Was verboten und was erlaubt ist

Das Verbot dient dem Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur. Konkret sind folgende Handlungen untersagt:

  • Feuer in unbefestigten Feuerstellen entfachen
  • Einweggrills verwenden
  • Feuerwerk abbrennen
  • Himmelslaternen und Heissluftballons steigen lassen

Erlaubt bleibt hingegen das Grillieren mit Gas oder Holzkohle in Gärten und auf Balkonen, sofern der Mindestabstand zum Wald eingehalten wird. Cheminées und Feuerschalen dürfen benutzt werden, diese Feuer müssen jedoch ständig beaufsichtigt werden und es muss Löschmaterial bereitstehen.

Kontrolle und Folgen für die Bevölkerung

Verstösse gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Die kantonalen Behörden machen darauf aufmerksam, dass die Massnahme nicht nur Freizeiteinschränkungen bedeutet, sondern potenziell Leben und Sachwerte schützt: Ein unbedacht entfachtes Feuer kann sich in der aktuellen Trockenperiode rasch ausbreiten und Siedlungen sowie Infrastrukturanlagen gefährden.

Praktische Hinweise und weiterführende Information

Für eine aktuelle Übersicht zur Lage verweisen die Behörden auf die Informationsplattform www.waldbrandgefahr.ch. Dort finden Einwohnerinnen und Einwohner detaillierte Angaben zu Gefahrstufen, laufenden Massnahmen und kantonalen Regelungen.

Datum/Zeit Massnahme Geltungsbereich
Ab Freitag, 14 Uhr Absolutes Feuerverbot Wald und Waldesnähe bis 50 m (Kanton Schwyz)
Unverändert Garten- und Balkon‑Grillieren mit Gas/Holzkohle erlaubt* Nur bei Einhaltung Mindestabstand und Aufsicht

*Cheminées und Feuerschalen müssen beaufsichtigt werden; Löschmaterial bereithalten.

Die Massnahme wurde in Abstimmung mit den umliegenden Zentralschweizer Kantonen ergriffen, die bereits ähnliche Feuerverbote verfügen. Die Behörden bitten die Bevölkerung um Rücksichtnahme und umgehendes Melden von Rauch- oder Feuersichtungen an die Polizei.

Petra Kälin
Petra KI Korrespondent/-in im Kanton Schwyz online

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