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Stadt St. Gallen erlaubt Freinacht für WM-Übertragung – Polizei kündigt Nulltoleranz an

Die Stadt St. Gallen hat eine Freinacht für Gastronomiebetriebe während des Spiels Schweiz–Argentinien bewilligt. Die Gebäude dürfen durchgehend öffnen und das Spiel übertragen; die Stadtpolizei mahnt zu Rücksichtnahme und kündigt bei sicherheitsrelevantem Verhalten konsequentes Einschreiten an.

Stadt St. Gallen erlaubt Freinacht für WM-Übertragung – Polizei kündigt Nulltoleranz an
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Freinacht für Gastronomie: durchgehende Öffnung und Übertragung erlaubt

Der Stadtrat von St. Gallen hat für die Nacht des WM-Spiels der Schweizer Nationalmannschaft gegen Argentinien eine Freinacht bewilligt. Die Bewilligung gilt für Innen- und Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben und erlaubt eine durchgehende Öffnung der Lokale sowie die Übertragung des Spiels.

Auflagen zum Lärmschutz und Verhalten im Strassenverkehr

Die Stadt weist darauf hin, dass die Lautstärke der Übertragung die Umgebung «nicht übermässig belasten» soll. Zusätzlich weist die Stadtpolizei Fussballfans darauf hin, dass Autokorsos und Hupkonzerte nur bis eine Stunde nach Spielschluss toleriert werden – eine Regel, die bereits bei früheren WM-Spielen angewendet wurde.

Konsequenzen bei gefährlichem Verhalten

Bei «sicherheitsrelevantem Verhalten», beispielsweise dem Hinauslehnen aus Fahrzeugen, dem Herausstrecken von Gegenständen oder starkem Beschleunigen, gelte "Nulltoleranz", heisst es in der Mitteilung der Stadt. In solchen Fällen werde die Stadtpolizei einschreiten und die verantwortlichen Personen anzeigen.

  • Erlaubt: Durchgehende Öffnung von Lokalen (innen und aussen), Übertragung des Spiels.
  • Erwünscht: Rücksichtnahme auf Anwohnende, mässige Lautstärke der Übertragung.
  • Verboten/nicht toleriert: Gefährliches Fahrverhalten, übermässige Ritualisierung von Autokorsos nach der Toleranzfrist.

Vergleich mit anderen Gemeinden

Ähnliche Entscheide fällten laut Mitteilung auch andere Städte und grössere Ortschaften, namentlich Kreuzlingen und Chur. Die Entscheidung reflektiert das Bemühen der Behörden, dem grossen öffentlichen Interesse an einem wichtigen Sportereignis Rechnung zu tragen und gleichzeitig die öffentliche Ordnung zu sichern.

Aspekt Regelung
Öffnungszeiten Durchgehende Öffnung von Gastronomiebetrieben erlaubt
Lautstärke Soll die Umgebung nicht übermässig belasten
Autokorsos Toleriert bis 1 Stunde nach Spielende
Gefährliches Verhalten Nulltoleranz; polizeiliches Einschreiten und Anzeigen möglich
«Bei ‹sicherheitsrelevantem Verhalten› ... gelte ‹Nulltoleranz›», so die Mitteilung der Stadtpolizei.

Für Anwohnende bedeutet die Bewilligung kurzfristig erhöhte Aktivität in der Nacht, insbesondere in der Nähe von Gastrobetrieben. Für Betreiberinnen und Betreiber bietet die Regelung die Möglichkeit, Gästen das Spiel zu zeigen und Umsätze in einer ansonsten ruhigen Nacht zu ermöglichen. Die Stadtpolizei bleibt in Bereitschaft und hat angekündigt, bei Verstössen konsequent zu handeln.

Die Stadtverwaltung betont den Ausgleich zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an der Veranstaltung und der Pflicht, die Nachtruhe sowie die Verkehrssicherheit zu schützen. Die konkreten Erfahrungen dieser Freinacht werden mit Blick auf künftige Entscheidungen relevant sein.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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