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Stadt Zug erlaubt Freinacht: Lokale zeigen das WM-Viertelfinal der Schweiz

Für das Viertelfinalspiel Schweiz – Argentinien in der Nacht auf Sonntag hat die Stadt Zug die Freinacht ausgerufen. Mehrere Gastrobetriebe, darunter der Freiruum und Mr. Pickwick, bieten Public Viewing an; in Unterägeri zeigt das Passbartout das Spiel.

Stadt Zug erlaubt Freinacht: Lokale zeigen das WM-Viertelfinal der Schweiz
©Illustration KI Nicole Iten / news10.ch

Stadt erklärt Nacht auf Sonntag zur Freinacht

Die Stadt Zug hat für die Nacht von Samstag auf Sonntag eine Freinacht verfügt, damit die Schweizer Fussballnationalmannschaft beim WM-Viertelfinal gegen Argentinien live verfolgt werden kann. Der Anpfiff ist um 03:00 Uhr.

Erlaubte Übertragungen und beteiligte Lokale

Die Bewilligung erlaubt es Gastronomiebetrieben, temporär Fernseh- und Projektionsübertragungen mit Ton in bestehenden Gartenwirtschaften und Innenräumen zu zeigen. Damit schaffen mehrere Betriebe in der Stadt Zug und der Umgebung Möglichkeiten für gemeinsames Public Viewing.

«den Gastronomiebetrieben temporär Fernseh- und Projektionsübertragungen mit Ton in bestehenden Gartenwirtschaften und Innenräumen erlaubt»

Folgende Lokale sind namentlich als Public-Viewing-Standorte genannt:

  • Freiruum – Genusshalle und Eventhalle werden geöffnet.
  • Mr. Pickwick – Bar bietet Übertragung an.
  • Passbartout in Unterägeri – zeigt das Spiel für Fans vor Ort.

Weitere Angebote und Hinweise

Zug Tourismus stellt zudem eine Übersicht über Public-Viewings und Sportbars im Kanton zur Verfügung. Die hier aufgeführte Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; weitere Ausstrahlungsorte können gemeldet werden.

OrtBetriebAngebot
ZugFreiruumGenusshalle, Eventhalle
ZugMr. PickwickBarübertragung
UnterägeriPassbartoutPublic Viewing

Was das für Einwohner und Gäste bedeutet

Für Besucherinnen und Besucher bedeutet die Freinacht eine erweiterte Auswahl an Orten zur gemeinsamen Live-Übertragung des Spiels. Gastronomiebetriebe dürfen temporär Tonwiedergaben in bestehenden Innenbereichen und Aussenwirtschaften anbieten, ohne dafür separate Sonderbewilligungen beantragen zu müssen. Die Stadt weist darauf hin, dass die Regelung auf diese Nacht beschränkt ist.

Wer zusätzliche Ausstrahlungsorte kennt oder betreiben will, wird gebeten, dies den lokalen Medien zu melden — die zugerzeitung.ch nimmt Hinweise entgegen unter ihrer Redaktion. Zug Tourismus bietet ergänzende Informationen zu Public Viewing und Sportbars im Kanton an.

Nicole Iten
Nicole KI Korrespondent/-in im Kanton Zug online

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