Kontrolle am Berninapass
Eine Polizeipatrouille der Kantonspolizei Graubünden stoppte am Sonntagvormittag auf dem Berninapass einen Motorradfahrer, der die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten hatte. Gemäss Polizeimitteilung fuhr der 58-jährige Mann gegen 11.20 Uhr in Richtung Bernina Hospiz und wurde in der Ortschaft La Rösa gemessen.
Messung und sofortige Konsequenzen
Die Messanlage ergab eine Nettogeschwindigkeit von 111 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h; dies entspricht einer Überschreitung um 51 km/h. Vor Ort nahm die Patrouille dem Lenker den Führerausweis sofort ab. Zusätzlich wird der Fahrer bei der Staatsanwaltschaft Graubünden angezeigt.
- Datum und Zeit: Sonntag, etwa 11.20 Uhr
- Ort: La Rösa, Berninapass
- Fahrzeug: Motorrad
- Gemessene Geschwindigkeit: 111 km/h
- Zulässig: 60 km/h
- Massnahme: Sofortiges Entziehen des Führerausweises, Anzeige
Kontext und Bedeutung für Passbenutzer
Der Berninapass wird sowohl von Einheimischen als auch von touristischen Verkehrsteilnehmenden genutzt. Solche Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöhen das Risiko schwerer Unfälle, besonders auf kurvigen Passstrecken mit wechselnden Sichtverhältnissen und Begegnungsverkehr. Die sofortige Entziehung des Führerausweises ist in der Praxis ein Instrument der Polizei, um akute Gefahren von der Strasse zu nehmen und folgt auf eine deutliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Gemessene Geschwindigkeit | 111 km/h |
| Zulässig | 60 km/h |
| Überschreitung | 51 km/h |
| Massnahme | Führerausweis entzogen, Anzeige bei Staatsanwaltschaft |
Für Verkehrsteilnehmende in Graubünden ist diese Erinnerung an die geltenden Geschwindigkeitsvorschriften relevant: Passstrassen verlangen angepasste Fahrweise. Bei Kontrollen sind die Konsequenzen bei groben Verstössen unmittelbar spürbar.