Gemeinderat reagiert auf Wohnungsnot
Der Davoser Gemeinderat hat eine Teilrevision des lokalen Zweitwohnungsgesetzes in die Wege geleitet. Anlass ist die akute Knappheit an dauerhaft bewohntem Wohnraum: Aus einer Mitteilung des Kleinen Landrats geht hervor, dass die Leerstandsquote sehr tief ist und jährlich mehr als 50 Erstwohnungen verloren gehen, weil bestehende, von Einheimischen genutzte Wohnungen abgerissen und nach Neubauten als Zweitwohnungen verkauft werden.
Schutzklausel für grosse Gebäude
Zentrales Element der geplanten Änderung ist eine Schutzklausel, die bei «bedeutenden Veränderungen» an grossen Wohngebäuden mit mindestens vier Wohnungen greifen soll. Diese Klausel will sicherstellen, dass ein Teil der Wohnfläche dauerhaft als Erstwohnsitz erhalten bleibt und im Grundbuch festgehalten wird.
"Die Hälfte der Wohnfläche bleibt in diesem Fall als Erstwohnraum erhalten und wird mit einem Grundbucheintrag gesichert"
Gleichzeitig soll die andere Hälfte der Wohnfläche weiterhin frei nutzbar bleiben und damit wie bisher als Zweitwohnung verwendet werden können. Zudem ist vorgesehen, dass Eigentümer, die eine Ersatzabgabe zahlen, bis zu 25 Prozent der Fläche zusätzlich in Zweitwohnungen umwandeln dürfen. Die Einnahmen aus solchen Ersatzabgaben sollen in die Schaffung von erschwinglichem Erstwohnraum fliessen.
Ausnahmen und automatische Entschärfung
Kleine Gebäude und Einfamilienhäuser sollen von der Schutzklausel ausgenommen bleiben. Weiter hat der Kleine Landrat im Verlauf der Mitwirkung Anpassungen vorgenommen: Es wurde ein Mechanismus vorgesehen, der die Wirkung der Massnahme periodisch überprüft und die Schutzklausel reduziert, sobald wieder ein ausreichendes Angebot an Erstwohnungen vorhanden ist.
- Betroffene Gebäude: nur grossen Häusern (>= 4 Wohnungen)
- Erhaltener Anteil als Erstwohnungen: 50 Prozent
- Ersatzabgabe erlaubt Umwandlung von weiteren 25 Prozent
- Ausgenommen: kleine Gebäude und Einfamilienhäuser
Politische Reaktionen und Ausblick
Die Vorlage hat die Gemüter gespalten: In der Mitwirkung bildeten sich zwei Lager. Viele Privatpersonen und Einheimische beurteilen die Massnahmen noch als zu wenig weitreichend; Vertreterinnen und Vertreter der Immobilienbranche lehnen die Revision ab. Aufgrund dieser Rückmeldungen wurden einzelne Punkte nachgebessert. Als nächster Schritt ist die Beratung der Teilrevision im Gemeindeparlament im August vorgesehen. Das weitere Vorgehen, inklusive möglicher Rückzüge von Initiativen, hängt von den Debatten und Entscheiden in den kommenden Wochen ab.
Was bedeutet das für Bewohnerinnen und Bewohner?
Für Einheimische kann die Revision helfen, bestehenden Wohnraum zu schützen und den Verlust von Erstwohnungen zu bremsen. Eigentümerinnen und Eigentümer von grösseren Liegenschaften müssen bei grösseren Bauvorhaben künftig mit Beschränkungen rechnen oder mit finanziellen Abgaben, die für Umnutzungen in Zweitwohnungen anfallen können. Für die Gemeinde bedeutet die Regelung zugleich, dass zusätzliche Mittel zweckgebunden in die Förderung von Erstwohnraum fliessen könnten.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Jährlich verlorene Erstwohnungen | über 50 |
| Erhaltener Anteil als Erstwohnungen (bei Grossumbau) | 50 % |
| Zusätzliche Umwandlung bei Ersatzabgabe | 25 % |