Am 14. Juli 2022 reichten 37 Anzeigeerstatter sowie sechs Privatkläger, die nach eigenen Angaben direkt durch mRNA-Impfungen geschädigt wurden, eine Strafanzeige gegen Swissmedic ein. Eine zweite, nach eigenen Angaben «verdichtete» Eingabe folgte am 7. Februar 2024. Bis heute bleibt eine juristische Beurteilung aus, wie aus dem veröffentlichten Leserbrief hervorgeht.
Vorwürfe und Reaktion der Anzeigeerstatter
Die Autoren der Eingaben werfen Swissmedic zahlreiche Verstösse gegen elementare Sicherheitsmechanismen vor. In ihrer Darstellung sind diese Vorwürfe in einer Anklageschrift dokumentiert, die öffentlich zugänglich ist. Die Anzeigeerstatter kritisieren vor allem die Untätigkeit der zuständigen Staatsanwaltschaft: Sie beklagen, dass die juristische Bewertung «verschleppt» werde und die Behörde ihrer Pflicht zur Überprüfung der Einhaltung der verfassungsmässigen Grundordnung nicht nachkomme.
„Die zuständige Staatsanwaltschaft verschleppt die juristische Bewertung bis zum heutigen Tag und verweigert sich ihrer Pflicht, die Einhaltung der verfassungsmässigen Grundordnung zu überprüfen.“
Als Erklärung für das Verhalten der Behörden nennen die Verfasser in ihrem Schreiben Anweisungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Diese Darstellung ist Teil der veröffentlichten Korrespondenz, die laut Autor mittlerweile einen ganzen Bundesordner füllt.
Konsequenzen und Forderungen
Aus Sicht der Anzeigeerstatter hat die ausbleibende Prüfung Folgen für das Vertrauen in staatliche Institutionen. Sie fordern eine verpflichtende, unabhängige Rechtsprüfung der damaligen Entscheide. Die Korrespondenz mit Behörden, Ärzten, Politikern und weiteren Stellen habe nach eigener Darstellung bislang wenig bewirkt; dennoch sehen die Verfasser dies nicht als Grund zur Resignation, sondern als Antrieb, weiterhin Fragen zu stellen.
- Datum der ersten Strafanzeige: 14. Juli 2022
- Datum der erneuten Eingabe: 7. Februar 2024
- Anzahl der Erstunterzeichnenden: 37; betroffene Privatkläger: 6
Die Autorinnen und Autoren sehen in der verzögerten juristischen Auseinandersetzung zudem eine Signalwirkung: Bürgerinnen und Bürger seien sensibilisiert, gesetzliche Weisungen zu hinterfragen, wenn diese ihrer Auffassung nach im Widerspruch zu «menschlichen Werten und zur menschlichen Würde» stünden.
Offen gebliebene Fragen
Aus dem vorliegenden Text lassen sich mehrere unklaren Punkte ableiten, die einer weiteren, unabhängigen Klärung bedürften: Welche konkreten Tatbestände werden in der Anklageschrift geltend gemacht? Auf welcher Grundlage beurteilt die Staatsanwaltschaft, ob eine vertiefte Untersuchung erforderlich ist? Und welche Rolle messen zuständige Behörden internationalen Empfehlungen bei?
| Element | Angabe aus dem Leserbrief |
|---|---|
| Erste Anzeige | 14. Juli 2022 |
| Erneute Eingabe | 7. Februar 2024 |
| Unterzeichnende | 37 Anzeigeerstatter, 6 Privatkläger |
Die Vorlage der Anklageschrift unter www.coronaanzeige.ch ist eine Quelle für die vorgetragenen Vorwürfe. Ob und wann die Staatsanwaltschaft eine juristische Bewertung vornimmt, bleibt offen. Für die öffentliche Debatte reizt der Fall sowohl rechtliche als auch gesundheitspolitische Fragen: Er betrifft die Transparenz und Kontrollmechanismen staatlicher Zulassungsbehörden in Gesundheitsfragen sowie das Vertrauen der Bevölkerung in diese Institutionen.