Serie von Kontrollen in mehreren Gemeinden
Die Kantonspolizei St.Gallen hat zwischen Freitagabend und Samstagmorgen insgesamt vier Männer aus dem Verkehr gezogen, die unter dem Einfluss von Alkohol standen oder als fahrunfähig eingestuft wurden. Die Vorfälle ereigneten sich in Altstätten, auf der A1 bei St. Margrethen sowie in Uznach. Drei der Betroffenen verloren den Führerausweis auf der Stelle, ein Roller wurde sichergestellt.
Ablauf des grössten Einsatzes in Altstätten
In Altstätten meldete ein Anwohner kurz nach 22:15 Uhr einen Roller mit auffälliger Fahrweise. Eine Polizeipatrouille sichtete das Fahrzeug auf der Bahnhofstrasse. Trotz Halteaufforderungen mittels Leuchtmatrix "Stopp Polizei", Blaulicht und Martinshorn setzte der Rollerfahrer die Fahrt fort und missachtete während der anschliessenden Nachfahrt mehrere Verkehrsregeln. Später konnte der abgestellte Roller im Bereich Spangelnweg unbeaufsichtigt festgestellt werden; wenige Minuten darauf kehrten der 24-jährige Fahrer und sein 17-jähriger Mitfahrer zurück. Die beweissichere Atemalkoholprobe beim 24-Jährigen ergab 0.49 mg/l. Ihm wurde der Führerausweis sofort abgenommen und das Fahrzeug polizeilich sichergestellt.
Weitere Kontrollen auf Autobahn und Gemeindestrassen
Gegen 23:15 Uhr kontrollierte eine Patrouille auf der Autobahn A1 bei St. Margrethen ein Auto in Fahrtrichtung St.Gallen. Die Atemalkoholprobe beim 43-jährigen Lenker ergab 0.46 mg/l; auch ihm wurde der Führerausweis sofort entzogen.
In Uznach wurden kurz vor Mitternacht und um 01:00 Uhr zwei weitere Fahrer kontrolliert. Bei einem 49-jährigen Mann war die gemessene Alkoholkonzentration zu hoch; er erhielt ein mehrstündiges Fahrverbot. Ein weiterer Lenker, 35 Jahre alt, wurde als fahrunfähig beurteilt; er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben. Konkrete Messwerte für diese beiden Fälle wurden in der Meldung nicht genannt.
Konsequenzen und Bedeutung für Verkehrssicherheit
Die sofortige Wegnahme des Führerausweises in drei Fällen sowie die Sicherstellung eines Fahrzeugs zeigen, dass die Kantonspolizei konsequent gegen alkohol- und fahrunfähiges Fahren vorgeht. Solche Kontrollen dienen dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmender: Alkohol am Steuer erhöht nachweislich das Unfallrisiko und stellt eine unmittelbare Gefahr für Fussgängerinnen, Velofahrende und andere Autofahrende dar.
- Betroffene Personen: vier Männer (Alter: 17, 24, 35, 43, 49 genannt)
- Massnahmen: drei sofortiger Führerausweisentzug, ein mehrstündiges Fahrverbot, Sicherstellung eines Rollers, Blut- und Urinproben entnommen
- Orte: Altstätten, St. Margrethen (A1), Uznach
Was Verkehrsteilnehmende beachten sollten
Die Polizei appelliert kontinuierlich, nicht alkoholisiert zu fahren und alternative Heimwege zu nutzen. In der Ferien- und Festivalzeit sowie an Wochenenden steigt das Risiko, Betrunkene im Strassenverkehr anzutreffen. Wer Zeuge auffälliger Fahrweise wird, soll dies der Notruf- und Einsatzleitzentrale melden, wie im Fall in Altstätten geschehen.
| Vorfall | Ort | Massnahme |
|---|---|---|
| Roller mit Fluchtversuch | Altstätten | Führerausweis entzogen, Roller sichergestellt, 0.49 mg/l |
| Auto auf A1 | St. Margrethen | Führerausweis entzogen, 0.46 mg/l |
| Kontrolle Obergasse | Uznach | mehrstündiges Fahrverbot |
| Kontrolle Im Zübli | Uznach | Beurteilung: fahrunfähig, Blut-/Urinprobe |
Die Kantonspolizei wird ihre Kontrollen zur Verkehrssicherheit fortsetzen. Für Betroffene können neben straf- und administrative Massnahmen weitere rechtliche Folgen folgen, je nach Ergebnis der Abklärungen.