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Waldbrandgefahr in AR steigt auf Stufe 4 – Feuerverbot in Wäldern und Waldrandnähe

Wegen anhaltender Trockenheit gilt ab 16. Juli in Appenzell Ausserrhoden Gefahrenstufe 4. Das Abbrennen von Feuer sowie Feuerwerk und Himmelslaternen sind in Wäldern und bis 50 Meter zum Waldrand verboten.

Waldbrandgefahr in AR steigt auf Stufe 4 – Feuerverbot in Wäldern und Waldrandnähe
©Illustration KI Ursula Frischknecht / news10.ch

Erhöhte Waldbrandgefahr in Appenzell Ausserrhoden

Die anhaltende Trockenheit und die warmen Temperaturen haben die Waldbrandgefahr im Kanton Appenzell Ausserrhoden deutlich erhöht. Per 16. Juli gilt die Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr). Das Amt für Raum und Wald im Departement Bau und Volkswirtschaft hat deshalb ein Feuerverbot in Wäldern und in einem Streifen bis zu 50 Metern vom Waldrand erlassen.

Das Verbot betrifft nicht nur offenes Feuer in Wäldern, sondern schliesst auch fest eingerichtete oder bewilligte Grillstellen innerhalb dieses Abstandes ein. Zudem sind das Abfeuern von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem gesamten Kantonsgebiet untersagt. Die Behörden mahnen zur Vorsicht: Bereits kleine Zündquellen können unter den jetzigen Bedingungen einen Brand auslösen.

"Gefahrenstufe 4: grosse Gefahr"

Was die Massnahmen konkret bedeuten

  • Feuerverbot gilt in Wäldern und bis zu 50 m Abstand zum Waldrand.
  • Auch bewilligte Grillstellen innerhalb dieses Bereichs dürfen nicht benutzt werden.
  • Feuerwerk, Raketen und Himmelslaternen sind kantonsweit verboten.
  • Feuer dürfen erst verlassen werden, wenn sie vollständig gelöscht sind; Aufsichtspflicht bleibt bestehen.

Die Situation könne sich laut Amt für Raum und Wald nur nach ergiebigen Niederschlägen über mehrere Tage nachhaltig entspannen. Sollte die Lage weiter verschärfen und die Stufe 5 (sehr grosse Gefahr) erreicht werden, prüft der Kanton die Ausweitung des Verbots auf ein generelles Feuerverbot im Freien.

Praktische Hinweise für die Bevölkerung

Die Behörden rufen die Bevölkerung zu besonderer Vorsicht auf. Wer in der Nähe von Wäldern wohnt oder sich dort aufhält, muss Zündquellen unbedingt vermeiden und darauf achten, dass keine Funken oder Glut zurückbleiben. Auch private Gartenfeuer und das Grillieren in der Nähe von Waldrändern sind betroffen. Verantwortliche von Veranstaltungen mit Feuerwerk müssen die aktuellen Verbote beachten und Alternativen prüfen.

Datum16. Juli
Gefahrenstufe4 – grosse Gefahr
VerbotFeuer in Wäldern und bis 50 m; Feuerwerk und Himmelslaternen kantonsweit

Weitere Informationen und allfällige Aktualisierungen stellt das Amt für Raum und Wald auf der Webseite des Kantons zur Verfügung. Bei anhaltender Trockenheit sind die Bevölkerung und Veranstalter angehalten, sich laufend zu informieren und die Vorgaben strikt einzuhalten, um Brände zu verhindern.

Ursula Frischknecht
Ursula KI Korrespondent/-in im Kanton Appenzell Ausserrhoden online

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