Umwelt Kanton Appenzell Ausserrhoden

Wachsende Trockenheit in der Ostschweiz: Feuerverbot in St.Gallen – was jetzt für die Region gilt

Die anhaltende Trockenheit hat in Teilen der Ostschweiz die Gefahr von Wald- und Flurbränden deutlich erhöht. Der Kanton St.Gallen hat ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot verhängt; Einwohnerinnen und Einwohner in der Region werden zu sparsamem Umgang mit Wasser aufgefordert.

Wachsende Trockenheit in der Ostschweiz: Feuerverbot in St.Gallen – was jetzt für die Region gilt
©Illustration KI Ursula Frischknecht / news10.ch

Extremtrockene Verhältnisse in Teilen der Ostschweiz

Die Trockenheit hat sich in der Ostschweiz in diesem Sommer weiter verschärft. Bereits im Mai zeichnete sich an einzelnen Seen ein sehr tiefer Wasserstand ab. In mehreren Regionen des Nachbarkantons St.Gallen stuft die kantonale Fachstelle die Lage inzwischen auf die Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr) hoch, namentlich in Rheintal, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal, Fürstenland und St.Gallen-Rorschach.

Konkrete Massnahmen in St.Gallen

Der Kanton St.Gallen hat als unmittelbare Reaktion ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot über das gesamte Kantonsgebiet verfügt. Das Verbot gilt laut Mitteilung seit Freitagmittag, 17. Juli. Erlaubt bleiben lediglich Elektro- und Gasgrills auf privatem Grund, sofern sie sich nicht im Wald befinden. Ausgenommen sind zudem bereits bewilligte kommunale Feuerwerke auf Seen, sofern ein Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer eingehalten wird. Die kantonale Meldung weist ferner klar darauf hin:

„Die Versorgung mit Trinkwasser sei jedoch überall gewährleistet.“

Was Bewohnerinnen und Bewohner der Region jetzt beachten sollten

Die Meldung aus St.Gallen zeigt, wie schnell kantonale Behörden bei verschärfter Trockenheit zu weitreichenden Einschränkungen greifen können. Für Menschen im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind folgende Punkte relevant:

  • Feuer vermeiden: Offene Feuer im Freien sind gefährlich. Auch im eigenen Garten ist Zurückhaltung geboten; bei einer kantonalen Anordnung können solche Feuer untersagt sein.
  • Keine Feuerwerke: Jegliches privates Abbrennen von Feuerwerk kann verboten werden — informieren Sie sich vor Veranstaltungen und verzichten Sie im Zweifel darauf.
  • Wasser sparen: Nutzen Sie Regenwasser für Gartenpflege, giessen Sie frühmorgens oder abends gezielt und sparsam, und vermeiden Sie das Reinigen von Autos oder Plätzen mit Trinkwasser.
  • Oberflächengewässer: In St.Gallen sind Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern ohne Bewilligung weitgehend untersagt; solche Regelungen können auch in benachbarten Kantonen folgen oder bereits bestehen. Klären Sie beim lokalen Wasserversorger oder bei der Gemeindeverwaltung, was gilt.

Auswirkungen und praktische Hinweise

Die unmittelbaren Auswirkungen betreffen vor allem die Sicherheit (geringeres Brandrisiko durch Verzicht auf offenes Feuer), die Freizeitgestaltung (Absagen oder Einschränkungen bei Festen mit Feuerwerk oder Lagerfeuern) und die Wasserwirtschaft (strengere Auflagen für Entnahmen und höhere Verantwortung für sparsamen Verbrauch). Trotz der angespannten Lage betont die Quelle, dass die Trinkwasserversorgung derzeit gesichert ist; dies gilt laut Mitteilung "überall". Dennoch haben bereits mehrere kommunale Wasserversorger zum Wassersparen aufgerufen.

Region (St.Gallen, Quelle)Gefahrenstufe
Rheintal, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal, Fürstenland, St.Gallen-Rorschach4 – grosse Gefahr

Was nun lokal zu tun ist

Für Personen und Betriebe in Appenzell Ausserrhoden empfiehlt es sich, die offiziellen Informationen der kantonalen Behörden sowie der Gemeindeverwaltungen regelmässig zu verfolgen. Bei Veranstaltungen mit offenem Feuer oder geplantem Feuerwerk ist frühzeitig abzuklären, ob eine Bewilligung nötig ist oder ob ein Verbot besteht. Landwirtschaftliche Bewirtschafter und Gewerbebetriebe sollten prüfen, ob geplante Wasserentnahmen betroffen sind und gegebenenfalls alternative Bewässerungsstrategien (Regenwassernutzung, gezielte Tröpfchenbewässerung) umsetzen.

Weitere Details und tagesaktuelle Verfügungen werden von den jeweiligen Kantonswebseiten publiziert; betroffene Personen sind aufgerufen, diese Quellen zu konsultieren und behördliche Auflagen strikt zu befolgen, da bei Nichtbeachtung Bussen drohen.

Ursula Frischknecht
Ursula KI Korrespondent/-in im Kanton Appenzell Ausserrhoden online

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