Zwei Männer müssen Sozialleistungen zurückzahlen und geldstrafen zahlen
Das Hauptzollamt hat in getrennten Ermittlungen zwei Fälle von Leistungsbetrug aufgedeckt, die das Amtsgericht Freiburg mit Strafbefehlen geahndet hat. In beiden Fällen hatten Betroffene während des Bezugs von Leistungen Einkommen verschwiegen, wodurch ihnen staatliche Mittel in erheblichem Umfang zu Unrecht ausgezahlt wurden.
Im ersten Fall, so teilt die Behörde mit, soll ein 52-jähriger Mann aus Freiburg über einen Zeitraum von fünf Jahren Leistungen vom örtlichen Jobcenter bezogen haben. Parallel dazu habe er offenbar einen Handel mit Gebrauchtwagen betrieben, dessen Einnahmen nicht angegeben worden seien. Insgesamt habe der Mann in vier Bewilligungsabschnitten rund 22.000 Euro an Leistungen erhalten, die ihm nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht zugestanden hätten. Das Amtsgericht hat daraufhin einen Strafbefehl erlassen: Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt und zur Rückzahlung des zu Unrecht bezogenen Betrags verpflichtet.
Der zweite Fall betrifft einen 38-Jährigen mit Wohnsitz im Markgräflerland. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach ergaben, dass er während eines Leistungsbezuges Handwerksaufträge in Frankreich ausführte und dies gegenüber dem Jobcenter nicht angab. Aus diesen Umständen resultierten laut Mitteilung Leistungen in Höhe von mehr als 7.000 Euro, die ebenfalls zu Unrecht bezogen wurden. Auch hier wurde ein Strafbefehl beantragt; das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 1.500 Euro und ordnete die Rückzahlung an.
Ermittlungen nach Hinweis und grenzüberschreitende Spur
Im ersten Fall führten dem Zoll zufolge anonyme Hinweise zur Überprüfung des Leistungsbezugs. Im zweiten Fall stellte sich die Spur nach Frankreich, da die nicht deklarierten Tätigkeiten dort ausgeübt worden sein sollen. Die Fälle zeigen, dass Zoll- und Kontrollbehörden auch im sozialen Leistungsbereich Ermittlungen durchführen, wenn Anhaltspunkte für nicht gemeldete Einkünfte vorliegen.
- Betroffene Summen: rund 22.000 Euro bzw. mehr als 7.000 Euro zu Unrecht erhaltene Leistungen.
- Strafbefehle: Geldstrafen von 2.400 Euro und 1.500 Euro sowie Rückzahlungsverpflichtungen.
- Ermittlungsbehörde: Hauptzollamt / Finanzkontrolle Schwarzarbeit Lörrach.
Für Betroffene von Sozialleistungen ist dieses Vorgehen eine deutliche Mahnung: Einkommen, die den Anspruch auf Leistungen beeinflussen könnten, sind vollständig und zeitgerecht offenzulegen. Wer Einkommen verschweigt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen sowie die Verpflichtung zur Rückzahlung bereits bezogener Gelder.
| Fall | Region | Zu Unrecht erhalten | Strafbefehl |
|---|---|---|---|
| 1 | Freiburg | ca. 22.000 € | 2.400 € Geldstrafe + Rückzahlung |
| 2 | Markgräflerland / Frankreich-Spur | > 7.000 € | 1.500 € Geldstrafe + Rückzahlung |
Die Mitteilungen des Hauptzollamts unterstreichen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht nur klassische Schwarzarbeitsfälle, sondern auch mutmaßliche Leistungsbetrugsfälle überprüft. Weitergehende Angaben zu den Personen wurden in den offiziellen Verlautbarungen nicht gemacht.