Regierungsrat präsentiert Unterstützung für nicht bestandene Lehrabschlussprüfungen
Der Kanton Zürich hat am Donnerstag ein Paket vorgestellt, das Jugendlichen und Erwachsenen helfen soll, eine berufliche Grundbildung erfolgreich abzuschliessen. Kernpunkt ist die Übernahme der Kosten für den Berufsfachschulunterricht und die vorbereitenden Kurse, wenn Lernende bei der Lehrabschlussprüfung durchfallen und ihr Lehrverhältnis nicht verlängert wird. Damit verfolgt die Regierung das Ziel, die Abschlussquote auf 95 Prozent zu steigern.
Betroffen sind zwei Gruppen: Erstens Lernende, deren Lehrverhältnis nach einem Nichtbestehen nicht fortgesetzt wird; zweitens erwachsene Personen, die ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) anstreben. Für Ersteren sollen sowohl Berufsfachschule als auch überbetriebliche Kurse zur Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung gratis verfügbar sein. Für letztere plant der Kanton, die Kosten des Berufsfachschulunterrichts vollständig und diejenigen der überbetrieblichen Kurse mehrheitlich zu übernehmen.
- Wer profitiert: Lernende ohne Verlängerung des Lehrverhältnisses und Erwachsene in der beruflichen Erstausbildung.
- Was bezahlt wird: Berufsfachschulunterricht (vollständig) und überbetriebliche Kurse (voll oder mehrheitlich, je nach Personengruppe).
- Ziel: Höhere Qualifikation, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und eine Abschlussquote von rund 95 Prozent.
Die Regierung begründet die Vorlage mit dem Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Kanton und der Bedeutung einer abgeschlossenen Lehre für die Erwerbsbiografie. Zudem sollen Vorlehren und die Integrationsvorlehre (INVOL) im Aufbau und in den Anforderungen vereinheitlicht werden, damit innerhalb eines Berufsfeldes vergleichbare schulische Vorgaben gelten.
"Eine abgeschlossene Lehre sei ‹ein starkes Fundament für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn›", begründet der Regierungsrat sein Massnahmenpaket.
Auf kommunaler Ebene dürfte die Vorlage vor allem junge Menschen in Städten mit grösserem Nachholbedarf entlasten: Dort sind Wiederholungsprüfungen und Ausbildungsabbrüche häufiger, und die direkte Kostenübernahme durch den Kanton reduziert finanzielle Hürden für die Fortsetzung der Ausbildung. Ausbildungsbetriebe könnten entlastet werden, wenn Lernende trotz Nichtbestehen durch kantonale Angebote die Chance auf einen Abschluss erhalten, anstatt den Eintritt in die Arbeitslosigkeit zu riskieren.
Für die Bildungs- und Sozialverwaltung bedeutet das neue Angebot zusätzlichen Planungsaufwand: Die Behörden müssen Kapazitäten für mehr Berufsfachschulplätze und überbetriebliche Kurse sicherstellen. Das Massnahmenpaket bedingt eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG); die Vernehmlassung dazu fand bereits im Vorjahr statt. Die konkrete Umsetzung, die Kostenfolgen für den Kanton und ein genauer Zeitplan für die Einführung bleiben Gegenstand der weiteren politischen Diskussion.
| Massnahme | Zielgruppe |
|---|---|
| Kostenübernahme Berufsfachschule | Lernende nach Nichtbestehen der LAP; Erwachsene EBA/EFZ |
| Übernahme überbetrieblicher Kurse | Mehrheitlich Lernende und Erwachsene; abhängig von Fall |
| Vereinheitlichung Vorlehre / INVOL | Alle Lernenden im jeweiligen Berufsfeld |
Rechtlich ist eine Anpassung des EG BBG notwendig. In den nächsten Schritten werden die Auswirkungen auf Budget und Kapazitäten geprüft, bevor die Vorlage in die parlamentarische Beratung gelangt. Für betroffene Lernende bringt das Paket eine direkte, kurzfristig spürbare Erleichterung: Die finanziellen Hürden für eine Wiederholung der Lehrabschlussprüfung sollen wegfallen, sodass mehr Personen eine berufliche Grundbildung erfolgreich abschliessen können.