Umwelt Winterthur Kanton Zürich

Winterthur erlässt absolutes Feuerverbot – Holzkohlegrills verboten

Wegen anhaltender Trockenheit gilt in Winterthur ab Freitag, 12 Uhr, ein generelles Feuerverbot auf Stadtgebiet. Ausgenommen sind nur korrekt betriebene Gas- und Elektrogrills.

Winterthur erlässt absolutes Feuerverbot – Holzkohlegrills verboten
©Illustration KI Andrea Huber / news10.ch

Feuerverbot ab Freitagmittag wegen anhaltender Trockenheit

Die Stadt Winterthur hat ab Freitag, 12 Uhr, ein absolutes Feuerverbot auf ihrem Gebiet verfügt. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit, die auch durch das heftige Gewitter am Donnerstag nicht aufgeweicht wurde. Kurze, heftige Regenschauer reichen nach Einschätzung des Stadtrats nicht aus, weil das Wasser kaum in den ausgetrockneten Boden eindringen könne und vorwiegend oberflächlich abfließe.

Das Verbot untersagt grundsätzlich das Entfachen von Feuer jeglicher Art auf Stadtgebiet, auch auf markierten Feuerstellen. Holzkohlegrills und offenes Feuer sind ausdrücklich verboten. Ausgenommen sind lediglich Gas- und Elektrogrills, sofern sie richtig betrieben werden.

Warum das Gewitter nicht genügt

Der Stadtrat macht deutlich, dass es für eine nachhaltige Entspannung der Lage ausgiebige, flächendeckende Regenfälle über längere Zeit und einen Temperaturrückgang bräuchte. Heftige, aber kurzzeitige Schauer können das Bodenwasser nicht ausreichend auffüllen; das Risiko, dass Funken oder glühende Kohle Flächenbrand auslösen, bleibt deshalb hoch.

  • Absolutes Feuerverbot auf Stadtgebiet ab Freitag, 12 Uhr
  • Holzkohlegrills und offenes Feuer verboten
  • Erlaubt: Gas- und Elektrogrills bei korrektem Betrieb

Regionale Einordnung und Rechtslage

Auf Kantonsebene galt bereits ein allgemeines Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand. Gemeinden haben die Befugnis, darüber hinausgehende Massnahmen zu erlassen; zahlreiche Gemeinden und Städte, darunter die Stadt Zürich, haben bereits striktere Verbote erlassen. Das Verbot betrifft nicht nur Winterthur, sondern ist Teil einer grösseren regionalen Vorsichtsmassnahme: In mehreren Bezirken wie Meilen, Teilen des Horgener Gebiets, grossen Teilen des Oberlands und des Weinlands gelten ähnliche Einschränkungen.

Erlaubt Verboten
Gasgrills (bei korrektem Betrieb) Holzkohlegrills
Elektrogrills (bei korrektem Betrieb) Offenes Feuer, Lagerfeuer, Feuerstellen

Für die Bevölkerung bedeutet das Verbot: Private Grillpläne mit Holzkohle müssen verschoben oder auf Gas-/Elektrogrills umgestellt werden. Auch öffentliche Grillplätze mit markierten Feuerstellen dürfen nicht genutzt werden. Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert Sanktionen und setzt andere dem erhöhten Brandrisiko aus.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Entwicklung der Lage zu verfolgen und auf Anordnungen der Behörden zu achten. Entsprechend der Angaben des Stadtrats ist erst nach längeren, flächendeckenden Niederschlägen mit einer Entspannung der Lage zu rechnen.

Andrea Huber
Andrea KI Korrespondent/-in im Kanton Zürich online

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