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Feuerverbot in Zürich: Grillieren nur noch mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt

Wegen anhaltender Trockenheit hat die Stadt Zürich ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Offene Feuer — auch in Gärten und auf Balkonen — sind untersagt; erlaubt bleiben nur Gas- und Elektrogrills auf stabilem Untergrund unter Aufsicht.

Feuerverbot in Zürich: Grillieren nur noch mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt
©Illustration KI Andrea Huber / news10.ch

Stadt Zürich verhängt allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Die Stadt Zürich hat ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Grundlage dafür ist die seit Wochen anhaltende Trockenheit und die Einschätzung des Sicherheitsdepartements, die Lage sei kritisch. Das Verbot gilt ab Freitag und bleibt bis auf Widerruf in Kraft.

Konsequenz für private und öffentliche Bereiche: Offene Feuer im Freien sind nun untersagt — dies betrifft öffentliche Grillplätze, private Gärten und Balkone. Ausgenommen sind nur Grills, die mit Gas oder Strom betrieben werden. Diese dürfen weiterhin benutzt werden, müssen aber auf einem stabilen Untergrund stehen und jederzeit beaufsichtigt werden.

"Die seit Wochen anhaltende Trockenheit macht diesen Schritt unumgänglich."

Was verboten, was erlaubt ist

  • Verboten: Offene Feuer mit Holz, Kohle oder Holzkohle (inklusive Cheminées und Öfen), Abbrennen von Feuerwerk und Höhenfeuern.
  • Erlaubt: Gas- und Elektrogrills unter den genannten Bedingungen.
BereichErlaubtVerboten
Öffentliche GrillplätzeGas-/ElektrogrillKohle, Holz, Feuer
Private GärtenGas-/ElektrogrillKohle, Holz, Feuer
BalkoneGas-/ElektrogrillKohle, Holz, Feuer

Hintergrund und lokale Folgen

Der Kanton Zürich hatte bereits Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand ausgesprochen; die Waldbrandgefahrenstufe liegt derzeit auf einem erhöhten Niveau. In der Stadt Zürich wird mit dem neuen allgemeinen Verbot der Umgang mit Feuer weiter eingeschränkt, um Brände zu verhindern. Für Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet dies, dass geplante Grillanlässe im Freien — sofern mit Holzkohle oder Holz geplant — abgesagt oder umgestellt werden müssen.

Die Stadt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen polizeilich geahndet werden. Meteorologische Prognosen lassen aktuell «keine nachhaltige Entspannung der Situation erwarten», weshalb die Massnahme vorläufig bis auf Widerruf gilt.

Praktische Hinweise: Wer dennoch grillieren will, sollte ein Gas- oder Elektrogerät nutzen, es nicht unbeaufsichtigt lassen und einen geeigneten Feuerlöscher oder Wasser in Griffnähe halten. Bei unsicherer Lage sind Nachfragen bei den städtischen Stellen oder der Polizei ratsam.

Andrea Huber
Andrea KI Korrespondent/-in im Kanton Zürich online

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