Waldbrandgefahr führt zu lokalen Verboten
Seit Monaten herrscht im ganzen Land Trockenheit; in den letzten Wochen kamen rekordhohe Temperaturen hinzu. Der Kanton Zürich hat deshalb bereits Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Zusätzlich haben vielerorts Gemeinden auf ihrem Gemeindegebiet weitergehende Bestimmungen eingeführt: Aktuell haben rund 50 Gemeinden ein generelles Feuerverbot beschlossen, weitere folgen laufend.
Die Entscheidungen der Gemeinden ergänzen das kantonale Verbot und gelten für alle öffentlich zugänglichen Flächen innerhalb der jeweiligen Gemeindegrenzen. Sie zielen darauf ab, die verbleibende Restfeuchte in Böden und Vegetation zu schützen und das Risiko von Wald- und Flurbränden zu reduzieren.
Was verboten ist — und was noch erlaubt bleibt
Die Feuerverbote unterscheiden klar zwischen offenen Feuern und der Nutzung von gas- oder elektroangetriebenen Geräten. Insbesondere gelten folgende Regelungen:
- Verboten: Entfachen offener Feuer im Freien (z. B. öffentliche Feuerstellen).
- Verboten: Grillieren mit Holz, Kohle oder Holzkohle.
- Erlaubt, aber mit Vorsicht: Gas- oder Elektrogrills dürfen weiter verwendet werden.
- Verboten: Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Rauchwaren oder Streichhölzer.
- Viele Gemeinden untersagen zudem: Abbrennen von Feuerwerk, Entfachen von Höhenfeuern sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen oder Ballonen mit Wunderkerzen.
| Aktion | Status |
|---|---|
| Offene Feuer (z. B. öffentliche Feuerstellen) | Verboten |
| Grillieren mit Holz/Kohle | Verboten |
| Gas- oder Elektrogrill | Erlaubt (mit Vorsicht) |
| Feuerwerk / Höhenfeuer / Himmelslaternen | In vielen Gemeinden verboten |
| Wegwerfen von brennenden Zigaretten | Verboten |
Praktische Auswirkungen für Bewohnerinnen und Bewohner
Für Privathaushalte und Besucherinnen und Besucher in Gemeinden mit generellem Verbot bedeutet dies konkret, dass beliebte Freizeitaktivitäten wie Grillieren an öffentlichen Plätzen oder das Zünden von Feuerwerk derzeit nicht möglich sind. Auch das sorglose Wegwerfen von Zigaretten kann straf- oder bußgeldbewehrt sein, sofern es zu einer Gefährdung führen könnte.
Bei Veranstaltungen im Freien sind Veranstaltende angehalten, alternative Lösungen zu finden — etwa die ausschliessliche Verwendung von Gasgrills oder das Verschieben geplanter Feuer- und Pyro-Programmpunkte. Für private Feiern an privaten Liegenschaften gelten die kommunalen Regelungen; Besitzerinnen und Besitzer sollten die Bestimmungen ihrer Gemeinde prüfen.
Wie sich die Lage weiterentwickelt
Die Liste der Gemeinden mit einem generellen Verbot wächst laufend. Die Massnahmen sind abhängig von Wetterentwicklung und Vegetationszustand; bei Entspannung der Lage können Gemeinden ihre Verbote wieder aufheben. Bis dahin bleiben die kantonalen und lokalen Vorgaben verbindlich.
Zur Information empfiehlt es sich, die Webseite der eigenen Gemeinde oder die kantonalen Hinweise zu konsultieren, bevor man ein Feuer im Freien plant. Das Befolgen der Regeln reduziert das Risiko von Bränden und schützt Siedlungen, Wälder und die Einsatzkräfte.