Ausnahme für die Nacht: Stadt Zug genehmigt Übertragungen bis 3 Uhr
Die Stadt Zug hat für das Fussball-WM-Viertelfinalspiel zwischen der Schweiz und Argentinien Ausnahmen von üblichen Schank- und Lärmschutzbestimmungen gewährt. Gastrobetriebe dürfen das Spiel in bestehenden Gartenwirtschaften, Strassencafés sowie in Innenräumen mit Tonübertragung zeigen. Die Freinacht gilt in der Nacht von Samstag auf Sonntag; das Spiel findet um 3 Uhr morgens statt.
Die Stadtverwaltung betont, sie knüpfe mit der Regelung an die «positiven Erfahrungen» früherer Fussball-Grossanlässe an. Gleichzeitig hat sie die Ausnahmen klar begrenzt: Bildschirme und Projektionsflächen dürfen eine Diagonale von weniger als drei Metern nicht überschreiten. Zusätzliche Aussenflächen, Zelte oder Überdachungen sind nicht bewilligt.
- Erlaubt: Tonübertragungen in bestehenden Aussenbereichen und Innenräumen
- Erlaubt: Bildschirme/Projektionen mit < 3 m Diagonale
- Nicht erlaubt: Erweiterung der Aussenflächen, Zelte oder Überdachungen
Für Gäste und Anwohnende bedeutet die Ausnahmeregelung konkret: Es ist mit einer erhöhten Betriebsamkeit in den Gastgewerbe-Aussenbereichen in der Innenstadt zu rechnen. Der nächtliche Lärmpegel kann lokal ansteigen, insbesondere in den Bereichen mit Gartenwirtschaften und Strassencafés. Wer in der Nacht Ruhe sucht, sollte dies bei seiner Planung berücksichtigen.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Datum/Zeit | Nacht von Samstag auf Sonntag, Spielbeginn 3:00 Uhr |
| Orte | Bestehende Gartenwirtschaften, Strassencafés, Innenräume |
| Bildschirmgrösse | < 3 m Diagonale |
| Nicht erlaubt | Zusätzliche Aussenflächen, Zelte, Überdachungen |
Gastrobetriebe, die die Ausnahme nutzen möchten, müssen sich an diese Vorgaben halten. Für Veranstalter und Betriebe ist es ratsam, im Vorfeld die Betriebs- und Sicherheitskonzepte zu prüfen und die Nachbarschaft zu informieren, um Konflikte zu vermeiden. Behördenbehördliche Kontrollen sind möglich, falls die Vorgaben nicht eingehalten werden.
Für die Bevölkerung bleibt wichtig: Diese Regelung ist eine einmalige Ausnahme für das Spiel und sollte nicht mit einer generellen Liberalisierung der Nachtbestimmungen verwechselt werden. Bewohnerinnen und Bewohner, die von Lärm betroffen sind, haben wie immer die Möglichkeit, sich bei den zuständigen Stellen zu melden.