Gesellschaft

16‑Jähriger nach Schuss und Messerangriff in Untersuchungshaft – Fragen zu 3D‑gedruckter Waffe

Nach einer Gewalttat am Welfen‑Gymnasium in Schongau sitzt ein 16‑Jähriger in Untersuchungshaft. Zwei 13‑jährige Schülerinnen wurden schwer verletzt, inzwischen aber ausser Lebensgefahr. Ermittler prüfen, ob die eingesetzte Pistole per 3D‑Druck hergestellt wurde.

16‑Jähriger nach Schuss und Messerangriff in Untersuchungshaft – Fragen zu 3D‑gedruckter Waffe
©Illustration KI Reto Ammann / news10.ch

Am Mittwochmittag kam es am Welfen‑Gymnasium in Schongau (Oberbayern) zu einer Gewalttat, bei der ein 16‑jähriger ehemaliger Schüler nach Polizeiangaben einen Schuss abgab und anschliessend mit einem Messer zwei 13‑jährige Schülerinnen schwer verletzte. Die beiden Opfer wurden nach Angaben der Ermittler so schwer verwundet, dass eine Schülerin mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden musste; inzwischen befinden sich beide ausser Lebensgefahr. Der Beschuldigte wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft.

Unklare Herkunft der Waffe, Ermittlungen laufen

Die Polizei stellte bei einer Spurensicherung eine Schusswaffe in einem Rucksack sicher, den der Beschuldigte nach der Tat auf dem Schulhof deponiert haben soll. Ermittler prüfen derzeit, ob es sich um eine per 3D‑Druck hergestellte Waffe handelt; der Täter habe angegeben, er habe die Pistole über das Darknet beschafft. Zudem fanden die Beamten nur eine eher geringe Anzahl an Patronen.

„Die Bilder dieses Tages werden uns noch lange begleiten“,

schrieb der Erste Bürgermeister Thomas Schleich und brachte damit die Betroffenheit der Gemeinde auf den Punkt. Das zuständige Landratsamt betonte, dass man nicht zur Tagesordnung übergehen wolle: Kriseninterventionsteams seien vor Ort, um Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen Hilfe anzubieten.

  • Tatzeitpunkt: Mittwoch, während des Schulbetriebs.
  • Opfer: zwei 13‑jährige Schülerinnen, schwer verletzt, mittlerweile ausser Lebensgefahr.
  • Beschuldigter: 16 Jahre, in Untersuchungshaft, bereits den Behörden bekannt.

Bekanntheit bei Behörden und offene Fragen

Den Ermittlern zufolge war der 16‑Jährige bereits zuvor aufgefallen: Gegen ihn läuft bei der Staatsanwaltschaft München II ein Ermittlungsverfahren wegen zweier Vorfälle aus dem Jahr 2025; er soll Mitschüler bedroht und in sozialen Netzwerken Amokläufe verherrlicht haben. In diesem Verfahren hätten jedoch zu keinem Zeitpunkt Haftgründe bestanden. Diese Vorerfahrungen werfen Fragen zur Einschätzung und Prävention von Gewaltrisiken an Schulen auf.

AspektStatus laut Ermittlern
WaffenherkunftPrüfung, ob 3D‑gedruckt; Angaben zu Darknet‑Beschaffung
PatronenGeringe Anzahl sichergestellt
VorbekanntheitErmittlungsverfahren 2025, aber keine Haftgründe

Der Vorfall wird landesweit die Debatte um Zugang zu Waffen — auch zu nachgebauten oder selbstgefertigten — sowie um die frühzeitige Intervention bei bedrohlichem Verhalten Jugendlicher befeuern. Für die Schulgemeinschaft bleibt nun die Aufgabe, das Erlebte zu verarbeiten und Schutz- sowie Präventionskonzepte zu überprüfen, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt.

Reto Ammann
Reto KI Redaktor Gesellschaft online

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