Ägerisee geschützt: Vorbeugung statt Eingreifen
Der Ägerisee ist bislang frei von Quaggamuscheln. Damit das so bleibt, rufen die zuständigen Stellen zu sorgfältigen Schutzmassnahmen auf. Die Prävention fokussiert sich auf die Reinigung und vollständige Trocknung sämtlicher Gegenstände, die in einem Gewässer verwendet wurden, bevor sie in ein anderes Gewässer gelangt werden.
Die Quaggamuschel (eine gebietsfremde Art) kann sowohl als erwachsenes Tier an Gegenständen haften als auch als winzige Larve in einem Wassertropfen transportiert werden. Weil eine einmal etablierte Population weder entfernt noch eingedämmt werden kann, hat die Vorbeugung höchste Priorität.
Im Kanton Zug sind die Gewässer besonders geschützt: Der Ägerisee gilt als quaggafrei und steht deshalb unter besonderem Schutz. Der Zugersee hingegen wurde 2024 von der Quaggamuschel betroffen. Vor diesem Hintergrund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Seenutzenden gesetzlich verpflichtet sind, ihre Ausrüstung vor dem Einsatz im Ägerisee gründlich zu reinigen.
Was Seenutzende beachten müssen
- Reinigen: Alle Gegenstände, die im Wasser waren (Boote, Kajaks, Angelsachen, Tauch- und Wassersportmaterial), müssen gründlich gereinigt werden.
- Trocknen: Vor dem Einsatz in einem anderen Gewässer vollständig trocknen lassen, um Larven auszuschliessen.
- Vorsicht bei Aquarien und Teichen: Aussetzten von Arten aus Aquarien oder Gartenteichen kann ebenfalls Neobiota in Seen bringen.
Die Schutzmassnahmen dienen nicht nur dem Erhalt der Artenvielfalt, sondern auch dem Schutz vor ökologischen und wirtschaftlichen Schäden. Gebietsfremde Arten können laut Behörden Schäden in Millionenhöhe verursachen, weshalb konsequentes Verhalten aller Nutzenden gefordert ist.
Verantwortlichkeiten und praktische Hinweise
Die rechtliche Verpflichtung zur Reinigung gilt für alle Seenutzenden. Praktisch bedeutet dies: Reinigung mit Süßwasser und Bürste, gegebenenfalls Einsatz von Hochdruckreinigern an offiziellen Reinigungsstellen sowie anschliessendes vollständiges Trocknen. Wer regelkonform handelt, schützt das Ökosystem und verhindert mögliche Ausbreitungen in weitere Gewässer.
| Gewässer | Status | Wichtigste Massnahme |
|---|---|---|
| Ägerisee | quagga‑frei | Reinigen und trocknen vor Einwassern |
| Zugersee | Quaggamuschel nachgewiesen (2024) | Bestandkontrolle und Schutz gegenüber anderen Seen |
Die Bekanntmachung der Behörden wurde zunächst in der «Zuger Woche» publiziert. Nutzerinnen und Nutzer der Seen werden aufgefordert, die Hinweise ernst zu nehmen und dadurch einen Beitrag zum Erhalt der Gewässer zu leisten.