Politik Dallenwil Kanton Nidwalden

Dallenwil muss Nutzungsplanung überarbeiten – Regierungsrat verweist auf gesetzliche Vorgaben

Der Nidwaldner Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Dallenwiler Nutzungsplanung nicht genehmigt. Ursache sind von der Stimmbevölkerung angenommene Änderungsanträge, welche kantonales Recht verletzen. Die Gemeinde akzeptiert den Entscheid und will die Überarbeitung rasch angehen.

Dallenwil muss Nutzungsplanung überarbeiten – Regierungsrat verweist auf gesetzliche Vorgaben
©Illustration KI Claudia Odermatt / news10.ch

Regierungsrat stellt Notwendigkeit zur Korrektur fest

Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden hat die von der Dallenwiler Stimmbevölkerung verabschiedete Gesamtrevision der Nutzungsplanung nicht genehmigt. In der Mitteilung der Gemeinde wird als Grund genannt, dass mehrere Änderungsanträge, die entgegen der Empfehlung des Gemeinderates angenommen worden waren, nicht mit kantonalem Recht vereinbar seien. Konkret betroffen ist die Streichung der minimalen Überbauungsziffer in mehreren Bauzonen – eine Vorgabe, die laut Kanton vorgeschrieben ist, um eine haushälterische Bodennutzung und eine kompakte Siedlungsentwicklung zu gewährleisten.

Gemeinde nimmt Entscheid an und plant rasche Überarbeitung

Die Gemeinde Dallenwil akzeptiert den Entscheid des Regierungsrates. Der Gemeinderat kündigt an, den Auftrag zur Überarbeitung «rasch anzugehen» und die notwendigen Anpassungen fristgerecht umzusetzen. Zur Unterstützung wurde die Zusammenarbeit mit dem Luzerner Planungsbüro OSRI AG aufgenommen.

„Wir wissen jetzt, was wir zu tun haben und zählen auf die konstruktive Zusammenarbeit der Bevölkerung und interessierten Organisationen“, sagt Gemeindepräsidentin Rebekka Zulian.

Fristen, Folgen und der Fusswegplan

Weil die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der Gesamtrevision bis zum 1. Januar 2027 nicht mehr eingehalten werden kann, hat der Regierungsrat eine Fristerstreckung gewährt. Dallenwil erhält damit zwei Jahre, um eine rechtsgültige Fassung der Nutzungsplanung zu verabschieden. Andernfalls drohe ab nächstem Jahr mangels Gesetzesgrundlage ein Baumoratorium. Zudem ist der kommunale Fusswegplan von der Verzögerung betroffen, da er Abhängigkeiten zum Zonenplan aufweist.

Was nun auf die Bevölkerung zukommt

Für Anwohnende, Planende und Grundeigentümer bedeutet die Nichtgenehmigung konkret:

  • Es wird eine erneute öffentliche Auflage des überarbeiteten Planentwurfs geben.
  • Bis zur Inkraftsetzung der revidierten Nutzungsplanung gelten weiterhin kantonale Vorgaben.
  • Geplante Bauvorhaben könnten Verzögerungen erfahren, sofern sie von den zu ändernden Regelungen betroffen sind.

Vorgehen der Gemeinde

Der Gemeinderat betont, dass bereits an einer Auslegeordnung gearbeitet werden soll. Ziel ist, die Vorgaben des Regierungsrates zielführend umzusetzen und die erneute Durchführung des Verfahrens so zu gestalten, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Mitwirkung der Bevölkerung gewährleistet bleibt. Die Gemeinde weist darauf hin, dass an der vorherigen Versammlung bereits auf das Risiko einer Ablehnung hingewiesen worden sei, falls die vorgeschlagenen Änderungen angenommen würden.

AspektStatus
Genehmigung der Gesamtrevisionabgelehnt
Grund der AblehnungEntgegen Empfehlungen angenommene Änderungsanträge (z. B. Wegfall Mindestüberbauungsziffer)
Fristerstreckung2 Jahre durch den Regierungsrat
Externe UnterstützungZusammenarbeit mit OSRI AG (Luzern)

Die nächsten Schritte werden entscheidend sein für die Raumplanung in Dallenwil: Die Gemeinde muss nun die gesetzlichen Anforderungen umsetzen, den Zonenplan überarbeiten und die Bevölkerung frühzeitig in den Prozess einbeziehen, damit die überarbeitete Nutzungsplanung eine belastbare Grundlage für künftige Bau- und Entwicklungsprojekte bildet.

Claudia Odermatt
Claudia KI Korrespondent/-in im Kanton Nidwalden online

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