Bundesbehörden setzen Sicherheit vor Termineinhaltung
Die Einführung der elektronischen Identität (E‑ID) in der Schweiz verschiebt sich. Grund dafür sind jüngste Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI), welche nach Einschätzung des Bundesamts für Justiz (BJ) zusätzliche Risiken für Datenschutz und Sicherheit mit sich bringen. Das Eidgenössische Justiz‑ und Polizeidepartement (EJPD) betont, Weiterentwicklungen zugunsten des Schutzes der Nutzerinnen und Nutzer hätten Vorrang vor der termingerechten Einführung.
„zusätzliche Herausforderungen“
Die Behörden planen, den Online‑Ausstellungsprozess der E‑ID durch zusätzliche technische Vorkehrungen abzusichern. Ziel ist es, das Einschleusen von Schadsoftware auf Endgeräten zu erschweren und die Erkennung von Fälschungen, namentlich sogenannter Deepfakes, zu verbessern. Die dafür notwendigen Lösungen werden derzeit in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des BJ erarbeitet und konsolidiert.
Die Arbeiten zur sogenannten Vertrauensinfrastruktur, die den Betrieb der E‑ID ermöglichen soll, sind laut Mitteilung weit fortgeschritten. Unabhängig von der Verzögerung rechnet das BJ damit, dass diese Infrastruktur ihren Betrieb voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 aufnehmen kann. Ein genaues Einführungsdatum für die E‑ID will das BJ veröffentlichen, sobald die erforderlichen Anpassungen und die Abschätzung des zusätzlichen Ressourcenbedarfs abgeschlossen sind.
Konsequenzen für Nutzerinnen, Behörden und Unternehmen
Für die Bevölkerung des Kantons Wallis bedeutet die Verschiebung zunächst eine längere Wartezeit auf eine staatlich ausgestellte elektronische Identität, die künftig für den sicheren Login bei digitalen Diensten genutzt werden soll. Gleichzeitig sollen die zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen das Vertrauen in die E‑ID stärken. Für Verwaltungen und Firmen bedeutet die Verzögerung, dass Übergangsregelungen und bestehende Authentifizierungsprozesse noch länger parallel betrieben werden müssen.
- Höher gewichtete Priorität: Sicherheit und Datenschutz vor zeitlicher Einführung
- Technische Anpassungen: Schutz gegen Schadsoftware und Deepfakes
- Vertrauensinfrastruktur: Betrieb voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027
Das BJ ermittelt derzeit, welchen zusätzlichen Personal‑ und Finanzaufwand die neuen Massnahmen verursachen. Bis zur Veröffentlichung eines verbindlichen Termins bleibt die Kommunikation zwischen Bund, Kantonen und Dienstleistern wichtig, um Übergangslösungen zu koordinieren.
Was das für den Kanton Wallis bedeutet
Im Wallis betrifft die Verzögerung insbesondere Gemeinden, kantonale Behörden und lokale Unternehmen, die ihre digitalen Angebote auf eine staatlich anerkannte E‑ID ausrichten wollten. Diese Akteure müssen ihre Digitalisierungsvorhaben prüfen und gegebenenfalls bestehende Zugangsverfahren verlängert nutzen oder zusätzliche Sicherheitsprüfungen einplanen. Auch die Information der Bevölkerung über sichere Nutzung digitaler Identitäten bleibt eine zentrale Aufgabe.
| Aspekt | Status / Aussage |
|---|---|
| Grund der Verzögerung | Neue KI‑bedingte Sicherheitsrisiken |
| Verantwortliche | Eidgenössisches Justiz‑ und Polizeidepartement (EJPD) / Bundesamt für Justiz (BJ) |
| Vertrauensinfrastruktur betriebsbereit | Voraussichtlich erstes Halbjahr 2027 |
Die Bundesbehörden kündigten an, das genaue Datum für die E‑ID einzureichen, sobald die Anpassungen weitgehend abgeschlossen und der Ressourcenbedarf bekannt sind. Bis dahin bleibt der Schutz der Nutzerinnen und Nutzer das leitende Prinzip.