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EU verlangt Überwachung im Auto: Infrarotkameras und Debatten um Privatsphäre

Seit dem 7. Juli 2026 müssen in der Europäischen Union zugelassene Neuwagen mit einer Infrarotkamera zur Fahrerüberwachung ausgerüstet sein. Die Regelung stösst auf Kritik: Befürchtungen reichen von eingeschränkter Privatsphäre bis zu einer schrittweisen Ausweitung der Überwachung.

EU verlangt Überwachung im Auto: Infrarotkameras und Debatten um Privatsphäre
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Die Europäische Union hat ein neues technisches Erfordernis für Neuwagen in Kraft gesetzt: Seit dem 7. Juli 2026 müssen in der EU zugelassene Neuwagen mit einer Infrarotkamera ausgestattet sein, die auf das Gesicht der fahrenden Person gerichtet ist und ein automatisches Warnsystem auslöst, sobald die Technik Ablenkung oder andere Auffälligkeiten registriert. Die Funktion wird unter den Bezeichnungen Advanced Driver Distraction Warning (ADDW) bzw. Driver Monitoring System (DMS) geführt.

Was bedeutet die Technik konkret?

Die Kameras erfassen visuelle Signale, um nach Herstellerangaben Sicherheit zu erhöhen: Sie sollen erkennen, ob die fahrende Person den Blick von der Fahrbahn abwendet oder Anzeichen von Müdigkeit zeigt, und dann Warnungen auslösen. Kritiker warnen gleichzeitig vor einem Eingriff in die persönliche Sphäre und sehen das Potenzial für weitergehende Überwachungsanwendungen.

Rechtliche Entwicklung und Ausblick

Die einschlägigen EU-Rechtsakte sehen vor, die Anforderungen an solche Systeme fortlaufend anzupassen. In offiziellen Unterlagen steht dazu:

«In einem nächsten Schritt wird die Kommission die Arbeiten fortsetzen, um bis Juli 2027 Anforderungen weiter zu untersuchen, zu entwickeln und zu verabschieden, die dem technologischen Fortschritt der ADDW-Systeme gemäss Artikel 14 der Verordnung (EU) 2019/2144 Rechnung tragen.»

Als mögliche Erweiterungen werden in der Debatte unter anderem die Erfassung zeitweiser Ablenkung, die Bewertung nicht-visueller Ablenkungsformen (etwa kognitive Ablenkung) und die Beobachtung bestimmter Körperbewegungen genannt. Solche Ergänzungen wecken zusätzliche Datenschutz- und Freiheitsbedenken.

Auswirkungen für die Bevölkerung im Kanton St. Gallen

  • Für Personen mit Fahrzeugen, die in der EU neu zugelassen werden, gelten die Vorgaben unmittelbar; für in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge besteht keine automatische Übernahme dieser Verpflichtung.
  • Beim Kauf von Neuwagen in Grenznähe oder aus EU-Ländern sollten Käuferinnen und Käufer die Ausstattungsdetails (ADDW/DMS) gezielt prüfen.
  • Datenschutzfragen betreffen alle Fahrenden: Unklar bleibt, wie lange Daten gespeichert, wer Zugang zu Aufzeichnungen hat und in welchem Umfang Datenverarbeitungen etwa durch Hersteller oder Behörden stattfinden dürfen.

Streitpunkte und öffentliche Debatte

Die Diskussion um die neue Technik ist nicht nur technisch, sondern stark politisch aufgeladen. Medienberichte sprechen von einem weiteren Schritt hin zu umfassenderer Überwachung; besonders kritisiert werden Widersprüche zwischen Sicherheitszielen und dem Schutz persönlicher Freiheit. Namen wie Ursula von der Leyen tauchen im Zusammenhang mit der Debatte um EU-Politik und Überwachungsmaßnahmen immer wieder in Berichten auf.

DatumMassnahme / Hinweis
7. Juli 2026Inkrafttreten der Pflicht für Infrarotkameras in EU-Neuwagen (ADDW/DMS)
bis Juli 2027Kommission prüft und entwickelt weitergehende Anforderungen an ADDW-Systeme

Für Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons St. Gallen bedeutet das: Informationsbedarf beim Fahrzeugkauf steigt, ebenso die Nachfrage nach klaren Regelungen zum Datenschutz. Behörden, Konsumentenschutzorganisationen und Datenschutzstellen dürften in den kommenden Monaten Stellungnahmen und Empfehlungen erarbeiten. Bis dahin bleibt für Betroffene wichtig, beim Autokauf die technischen Details und die Datenschutzhinweise der Hersteller sorgfältig zu prüfen.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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