Behörden ermöglichen ausserordentliche Öffnungszeiten
Der Kanton Genf hat für die Nacht von Samstag auf Sonntag eine Freinacht verfügt. Grund ist das Viertelfinalspiel der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft gegen Argentinien, das um 03:00 Uhr Schweizer Zeit in Kansas City angepfiffen wird. Das Departement für Wirtschaft, Arbeit und Energie entschied, vom geltenden Gesetz über Restauration, Ausschank, Beherbergung und Unterhaltung abzuweichen, das am Wochenende eine Schliessung um 02:00 Uhr vorsieht. Damit können Bars, Cafés und Restaurants im ganzen Kanton die Nacht durchgehend geöffnet bleiben.
Die Massnahme entspricht ähnlichen Entscheiden anderer Städte und Kantone in der Schweiz: Neben Genf erklärten auch die Kantone Bern und Jura sowie mehrere Städte eine Freinacht. In einzelnen Gemeinden gelten ergänzende Regeln: So erlaubte die Stadt Chur Betrieben in der Ausgangsmeile Welschdörfli, das Spiel im Innenbereich zu zeigen; in Locarno wurde ein grosses Public Viewing auf der Piazza Grande genehmigt. In Zürich hat die zuständige Stadträtin den Entscheid getroffen; der Winterthurer Stadtrat will zu diesem Thema informieren, und in Basel informierte das zuständige Departement über die Regelung.
Auswirkungen auf Gastrobetreiber und Publikum
Für Betreiberinnen und Betreiber von Gastrobetrieben bedeutet die Verfügung in Genf, dass sie das Spiel ohne zusätzliche Schliessungszwänge zeigen und Gäste ohne Unterbrechung bewirten können. Für Veranstaltungen mit erweiterten Öffnungszeiten gelten weiterhin die üblichen Auflagen zu Lärmschutz, Sicherheit und Bewilligungen: Einzelne Gemeinden verlangen für aussergewöhnliche Verlängerungen eine separate Polizeibewilligung, wie dies beispielsweise in Chur der Fall ist.
- Zeitpunkt: Anpfiff am Sonntag um 03:00 Uhr (Schweizer Zeit).
- Rechtliche Grundlage: Abweichung vom Gesetz über Restauration, Ausschank von Getränken, Beherbergung und Unterhaltung.
- Betroffene: Bars, Cafés, Restaurants im Kanton Genf; ähnliche Regeln in Bern, Jura und mehreren Städten.
Praktische Hinweise für die Bevölkerung
Publikum und Betriebe sollten beachten, dass trotz der Freinacht allgemeine Sicherheits- und Lärmschutzbestimmungen gelten. Wo einzelne Gemeinden eine zusätzliche Bewilligung verlangen, müssen Betreiber diese rechtzeitig beantragen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die öffentlichen Verkehrsmittelfahrpläne zu prüfen: Eine Partie mit frühem Morgenschema verändert die Nachfrage nach Verbindungen und kann zu speziellen Fahrplanangeboten führen (Info dazu erfolgt jeweils durch die Verkehrsbetriebe). Außerdem ist bei Grossanlässen mit erhöhter Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften zu rechnen.
| Ort | Regelung |
|---|---|
| Genf (Kanton) | Freinacht: Abweichung von 02:00-Schliessung erlaubt |
| Bern (Kanton) | Freinacht verkündet (kommuniziert durch kantonale Direktion) |
| Jura (Kanton) | Freinacht angekündigt |
| Chur (Stadt) | Innenbereich-Anzeige erlaubt; für andere Betriebe Einzelbewilligung möglich |
| Locarno (Stadt) | Public Viewing auf Piazza Grande genehmigt |
Die Entscheidung fällt in einen historischen Kontext: Die Schweizer Mannschaft steht erstmals seit 1954 wieder in den Viertelfinals einer Fussball-Weltmeisterschaft. Für viele Betriebe bietet dies wirtschaftliche Chancen in einer sonst ruhigeren Nacht; gleichzeitig sind Verwaltung und Polizei gefordert, einen geordneten Ablauf zu gewährleisten.