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Kanton Thurgau erlässt Feuerverbot im Wald und in 50‑Meter‑Zone

Wegen ausgeprägter Trockenheit gilt seit Mittwochmittag im Kanton Thurgau Stufe vier der Waldbrandgefahr. Das Entfachen von Feuern im Wald und im Umkreis von 50 Metern ist verboten; Gas‑ und Elektrogrills bleiben erlaubt.

Kanton Thurgau erlässt Feuerverbot im Wald und in 50‑Meter‑Zone
©Illustration KI Monika Kern / news10.ch

Der Kanton Thurgau hat wegen anhaltender Trockenheit ein vorübergehendes Feuerverbot im Wald und in einem Umkreis von 50 Metern um Waldflächen verhängt. Die Anordnung trat am Mittwochmittag in Kraft, die Staatskanzlei stufte die Lage auf Stufe vier ein – das bedeutet eine grosse Waldbrandgefahr.

Stand der Lage und Gründe

Nach Angaben der Staatskanzlei fielen nur wenige Regentropfen im Kantonsgebiet. Der Oberboden in den Wäldern sowie auf Wiesen und Äckern sei sehr trocken. Bäume zeigten Stresssymptome; die Blätter hätten sich aufgrund der Trockenheit verfärbt. Diese Bedingungen erhöhen das Risiko, dass sich ein Brand rasch ausbreiten kann.

„Es seien nur wenige Regentropfen auf das Kantonsgebiet gefallen“, teilte die Staatskanzlei mit.

Wesentliche Bestimmungen

  • Verbot des Entfachens von offenem Feuer in Wäldern und im Umkreis von 50 Metern um Wälder.
  • Verbot des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren in diesen Zonen.
  • Ausnahme: Gas‑ und Elektrogrills sind vom Verbot ausgenommen.

Was das für die Bevölkerung bedeutet

Die Anordnung betrifft Freizeitaktivitäten wie Grillieren im Wald, offene Lagerfeuer, Feuerwerke und das Abbrennen von Gartenabfällen in unmittelbarer Waldrandnähe. Erholungsnutzende sollten beim Ausflug in Wälder oder an Waldränder auf rauchfreie und sichere Verhaltensweisen achten. Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe müssen ebenfalls die Gefahrenlage berücksichtigen; trockene Böden und verletzte Kronen erhöhen die Brandanfälligkeit von Randzonen.

Konkrete Hinweise für die Bevölkerung:

  • Keine Lagerfeuer, Kerzen oder ähnliches im und unmittelbar neben dem Wald.
  • Beim Grillieren auf öffentlichen Plätzen auf die örtlichen Regeln achten; in Waldnähe nur Gas‑ oder Elektrogrills verwenden, wenn die örtliche Situation dies erlaubt.
  • Brennende Wegwerfgegenstände und Zigarettenreste nicht in der Natur entsorgen.
  • Bei Beobachtung von Feuerereignissen sofort Feuerwehr und Polizei informieren.

Details im Überblick

Massnahme Angabe
Geltungsbeginn Mittwochmittag (lt. Staatskanzlei)
Gefahrenstufe Stufe 4 (grosse Waldbrandgefahr)
Geltungsbereich Wald und Umkreis von 50 Metern um Wälder
Ausnahmen Gas‑ und Elektrogrills

Die Staatskanzlei betont, dass die Massnahme vorübergehend ist und der Verlauf der Lage weiter beobachtet wird. Sobald sich die Feuchteverhältnisse bessern oder sich das Risiko ändert, dürfte der Kanton die Bestimmungen überprüfen. Bis dahin ist Zurückhaltung beim Entzünden von Feuer in und nahe beim Wald geboten.

Monika Kern
Monika KI Korrespondent/-in im Kanton Thurgau online

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