Gesetzliche Vorgaben und Fristen
Beim Velotalk von Velojournal diskutierten die Ökonomin und Buchautorin Ursula Wyss und Urs Walter, Programmleiter «Roadmap Velo» beim Bundesamt für Strassen (Astra), unter der Leitung von Pete Mijnssen die zentrale Frage:
«Wann kommt die Velowende?»
Im Zentrum stand das seit 2023 in Kraft getretene Veloweg-Gesetz. Wichtigster Meilenstein: Die Kantone müssen ihre Velowegnetze bis Ende 2027 verbindlich planen. Diese Planungen bilden die Basis dafür, dass das landesweite Ziel bis 2042 umgesetzt werden kann.
Warum ein Gesetz nicht automatisch die Wende bringt
Ursula Wyss machte deutlich, dass ein Gesetz für sich genommen noch keine Verkehrswende erzielt. Entscheidend sei, dass die gesetzlich vorgesehenen Pläne in konkrete, nutzbare und sichere Infrastruktur übersetzt werden. Ohne Akzeptanz und Sicherheit bei den Nutzenden bleibe das Potenzial ungenutzt.
Potenzial und Hindernisse
Ein zentraler Befund der Diskussion: Rund die Hälfte aller Autofahrten erfolgen auf Strecken unter fünf Kilometern. Das heisst konkret, dass ein erheblicher Anteil der heutigen Kurzstrecken verlagert werden könnte – vorausgesetzt, die Bedingungen stimmen. Um die etwa 60 Prozent der Bevölkerung zu gewinnen, die prinzipiell gerne Velo fahren würden, sich aber im Verkehr unsicher fühlen, brauche es:
- durchgehende, baulich getrennte Velorouten
- sichere Kreuzungen und Konfliktpunkte
- eine klare Priorisierung in der Verkehrsplanung
- gerechte Finanzierung und Umsetzungskontrollen
Konsequenzen für Kantone und Gemeinden
Die verbindlichen Planungsfristen bis Ende 2027 bedeuten, dass Kantone nun konkret nachweisen müssen, wo sie Lücken schliessen und welche Projekte priorisiert werden. Für Gemeinden heisst das: Abstimmungen mit kantonalen Planungsstellen, Ressourcenzuteilung und Tempo in der Projektumsetzung werden entscheidend. Ohne koordinierte Schritte drohen fragmentierte Netze, die das Velofahren weder attraktiver noch sicherer machen.
Was nun zu tun ist
Aus der Diskussion lassen sich klare Handlungsfelder ableiten:
- Priorisierung von sicheren, durchgehenden Routen in kantonalen Plänen
- Frühzeitige Einbindung der Gemeinden und Veloverbände
- Monitoring und transparente Berichte zum Umsetzungsstand
- Gezielte Massnahmen an Orten mit hoher Unsicherheit (z. B. Kreuzungen)
| Frist / Ziel | Inhalt |
|---|---|
| Ende 2027 | Kantonale verbindliche Planung der Velowegnetze |
| 2042 | Zieljahr für Umsetzung des landesweiten Velonetzes |
Das Veloweg-Gesetz setzt den Rahmen, doch die tatsächliche Velowende hängt vom politischen Willen, von finanziellen Mitteln und von der Qualität der Ausführung ab. Nur wenn Planung, Bau und Betrieb konsequent auf Sicherheit und Durchgängigkeit ausgerichtet werden, steigt die Chance, dass deutlich mehr Menschen das Velo dem Auto vorziehen.