Kontrolle in Rueun
In Rueun hat die Kantonspolizei Graubünden Anfang der Woche einen Autofahrer kontrolliert, dessen Ladung erheblich über das zulässige Mass hinausging. Bei dem Fahrzeug, einem Skoda, waren mehrere Kunststoffrohre so verladen, dass sie vorne seitlich aus dem Fenster und hinten deutlich über das Heck hinausragten. Die Beamten stellten fest, dass eine vorgeschriebene Kennzeichnung der überstehenden Ladung fehlte und die Sicht des Fahrers nach rechts deutlich eingeschränkt war.
Messwerte und Beanstandungen
| Messpunkt | Ausmass |
|---|---|
| Vorne, seitlich aus Fenster | ca. 55 cm |
| Hinten, über Fahrzeug hinaus | ca. 1,35 m |
| Kennzeichnung | fehlend |
| Sicht nach rechts | erheblich eingeschränkt |
Die Polizei führte den Lenker an:
"Der Lenker des Fahrzeugs wurde zur Anzeige gebracht. Über das weitere Vorgehen entscheidet die Staatsanwaltschaft",
so Polizeisprecher Markus Walser gegenüber den Medien.
Reaktionen in der Bevölkerung
Die Kontrolle und das veröffentlichte Bildmaterial sorgten in den sozialen Medien für breite Resonanz. Kommentare reichten von Verwunderung und Spott bis zu empörter Kritik. Einige Nutzerinnen und Nutzer forderten strengere Konsequenzen, andere nahmen den Vorfall mit Humor und bezeichneten die Ladungssicherung als „kreativ".
Was das für Verkehrsteilnehmende in Graubünden bedeutet
Der Fall erinnert daran, dass unsachgemässig gesicherte Ladung nicht nur andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, sondern auch die fahrende Person selbst in rechtliche Schwierigkeiten bringen kann. Für die Region hat das konkrete Auswirkungen:
- Erhöhte Unfallgefahr auf Nebenstrassen und in Ortsdurchfahrten, wo Platzverhältnisse knapp sind.
- Mehr Kontrollen durch die Polizei mit möglichen Anzeigen, wenn Sicht oder Ladungssicherung nicht den Vorschriften entsprechen.
- Konsequenzen für Handwerker, Privatpersonen und Gewerbe, die häufig Materialien transportieren und die Regeln kennen sollten.
Praktische Hinweise
Wer Material transportiert, sollte folgende Punkte beachten:
- Ladung so zu sichern, dass sie das Fahrzeug nicht übermässig überragt und die Sicht nicht einschränkt.
- Vorgeschriebene Kennzeichnung verwendeter Überstände anzubringen (bei Bedarf Leuchten, Warnfahnen oder Richtungstafeln gemäss Vorschrift).
- Bei Unsicherheit Informationen bei der Kantonspolizei oder dem Strassenverkehrsamt einzuholen, insbesondere vor Fahrten auf engen oder stark befahrenen Strecken.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet nun über das weitere Vorgehen im angezeigten Fall. Für die Bevölkerung bleibt die klare Botschaft: Ladungssicherung ist keine Formalität, sondern ein Beitrag zur Verkehrssicherheit auf den Strassen von Graubünden.