Stadt Luzern setzt Vorgaben des BehiG regional um
Die Stadt Luzern will die beiden Haltekanten der Bushaltestelle Ruopigen Zentrum mit einem Sonderbord ausrüsten, das einen niveaugleichen Einstieg in die Busse ermöglicht. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Die Massnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), das Eigentümerinnen und Eigentümer von Anlagen des öffentlichen Verkehrs verpflichtet, diese behindertengerecht anzupassen.
Was gebaut wird und wie der Verkehr betroffen ist
Geplant ist, die Haltestellen in Fahrbahnhaltestellen umzubauen. Damit ändern sich auch die Überholmöglichkeiten:
- Stadtauswärts bleibt der Bus weiterhin von Autos und Velos überholbar.
- Stadteinwärts kann der Bus künftig nur noch von Velofahrenden überholt werden.
Neben dem Einbau des Sonderbords umfasst das Projekt Sanierungsarbeiten an der Entwässerung der Strasse, die Erneuerung bzw. Ertüchtigung der öffentlichen Beleuchtung sowie eine teilweise Erneuerung der Wasserleitung. Damit werden mehrere Infrastrukturelemente gleichzeitig aufgefrischt, was langfristig Betriebssicherheit und Komfort erhöhen soll.
Finanzierung und rechtlicher Rahmen
Die Stadt Luzern weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass sie als Eigentümerin der Haltestellen auf Gemeindestrassen die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen habe. Den dafür nötigen Kredit hatte die Stimmbürgerschaft bereits am 31. Mai 2019 bewilligt: 39,69 Millionen Franken stehen für die Umsetzung der BehiG-Anpassungen zur Verfügung.
Öffentliche Auflage: Einsicht und Frist
Die Pläne zum Umbau liegen während der gesetzlichen Auflagefrist von 20 Tagen öffentlich auf. Interessierte können die Unterlagen vom Mittwoch, 15. Juli 2026, bis und mit Montag, 3. August 2026, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern an der Industriestrasse einsehen oder online auf der Webseite der Stadt unter dem Stichwort "Planauflage".
Konkrete Folgen für Nutzende
Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bedeutet das Sonderbord eine erleichterte und sicherere Nutzung des öffentlichen Verkehrs, da der Höhenunterschied zwischen Strasse und Bus beim Einsteigen deutlich reduziert wird. Auch Personen mit Kinderwagen, Reisenden mit schwerem Gepäck sowie ältere Menschen profitieren von dem niveaugleichen Einstieg.
Während der Bauphase kann es punktuell zu Verkehrsbehinderungen oder geänderten Haltebedingungen kommen. Die Stadtverwaltung wird voraussichtlich Informationen zu temporären Umleitungen oder Einschränkungen kommunizieren; diese Hinweise sind für Pendelnde und lokale Gewerbebetriebe wichtig.
| Aspekt | Gegebenheit / Zeitraum |
|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) |
| Bewilligter Kredit | 39,69 Mio. CHF (Stimmbeschluss 31. Mai 2019) |
| Auflagefrist Pläne | 15. Juli – 3. August 2026 |
| Standort | Haltestelle Ruopigen Zentrum, Luzern |
Die geplanten Anpassungen sind Teil eines grösseren, von der Stimmbürgerschaft finanzierten Umbaus zur Einhaltung des BehiG. Für die Bevölkerung bedeutet dies schrittweise Verbesserungen der Barrierefreiheit im ÖV-Netz der Stadt Luzern.