Polizei beendet zwei gefährliche Fahrmanöver auf Autobahnen
Die Kantonspolizei St.Gallen hat in der Nacht auf Freitag zwei Fahrzeuge gestoppt, die als Geisterfahrer gemeldet worden waren. Betroffen waren die Autobahn A1 bei Thal und die A3 zwischen Walenstadt und Mels. Beide Lenker – eine Frau im Alter von 82 Jahren und ein Mann von 42 – wurden von der Polizei als fahrunfähig eingestuft; ihre ausländischen Führerausweise wurden für die Schweiz aberkannt.
Erste Meldungen gingen kurz vor 00.50 Uhr ein: mehrere Personen hatten ein Fahrzeug auf der Überholspur der A1 in Richtung Rheineck gemeldet. Eine Patrouille konnte das Fahrzeug anschliessend auf dem Pannenstreifen anhalten. Rund eine Stunde später meldeten erneut mehrere Anrufer einen falsch fahrenden Wagen auf der A3 von Walenstadt in Richtung Mels. Auf Höhe Heiligkreuz stoppte die Polizei auch dieses Fahrzeug und untersagte die Weiterfahrt.
Konsequenzen vor Ort
In beiden Fällen beurteilten die Einsatzkräfte die Lenker als nicht fahrtüchtig. Neben dem Abstellen der Gefahr durch das sofortige Anhalten der Fahrzeuge folgte die administrative Massnahme, die ausländischen Führerausweise für die Schweiz zu aberkennen. Es ist nicht angegeben, ob weitere Strafverfahren eingeleitet oder medizinische Abklärungen veranlasst wurden.
- Ort 1: A1 bei Thal – 82-jährige Lenkerin, angehalten auf Pannenstreifen
- Ort 2: A3 zwischen Walenstadt und Mels (Höhe Heiligkreuz) – 42-jähriger Lenker, Weiterfahrt untersagt
- Zeitpunkt: erste Meldung kurz vor 00.50 Uhr; zweite Meldung knapp eine Stunde später
| Zeit | Autobahn | Ort | Alter | Massnahme |
|---|---|---|---|---|
| ca. 00:50 | A1 | bei Thal | 82 | Fahrunfähigkeit festgestellt, Führerausweis aberkannt |
| ca. 01:40 | A3 | bei Heiligkreuz (Walenstadt–Mels) | 42 | Fahrunfähigkeit festgestellt, Führerausweis aberkannt |
Was bedeutet das für Verkehrsteilnehmende?
Geisterfahrer verursachen auf Autobahnen ein hohes Gefährdungspotenzial. Die rasche Meldung durch mehrere Verkehrsteilnehmende hat in diesen Fällen offenbar dazu beigetragen, Schlimmeres zu verhindern. Die Polizei weist wiederholt darauf hin, dass falsch fahrende Fahrzeuge sofort über den Notruf zu melden sind, damit Einsatzkräfte schnell reagieren können.
Für Pendlerinnen und Pendler im Raum Thal, Walenstadt, Mels und entlang der betroffenen Streckenabschnitte sind kurzfristige Verkehrsbehinderungen möglich gewesen; Meldungen liessen jedoch keine längeren Sperrungen erkennen. Es gibt bislang keine Hinweise auf Personen, die durch die Vorfälle verletzt wurden.
Weitere Details zu den Umständen, etwa mögliche Ursachen der Fahrunfähigkeit oder allfällige Strafanzeigen, lagen in der Mitteilung der Kantonspolizei nicht vor.
Die Bevölkerung wird gebeten, bei Beobachtungen von falsch fahrenden Fahrzeugen unverzüglich den Notruf zu wählen und sich dabei möglichst genau über Fahrtrichtung, Kennzeichen und Standort zu informieren, um schnelle Hilfe zu ermöglichen.